Gearbeitet wurde bereits seit längerem in den entsprechenden Ausschüssen, wo die Gesetzesentwürfe, die später zur Abstimmung im Plenum anstehen, erörtert und gegebenenfalls geändert werden. Die Arbeit im Plenum stellt lediglich die Spitze des Eisbergs Parlament dar. Wie die einzelnen Deputierten und Fraktionen im Endeffekt über einen gegebenen Gesetzentwurf abstimmen werden, wurde längst zuvor im Ausschuss entschieden.
Die Komplexität der Gesetzestexte verlangt es, dass sich die Abgeordneten lang und intensiv mit der Materie befassen müssen. Hauruck-Entscheidungen sind fehl am Platz, gilt es doch, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen unterschiedlichster Akteure zu finden. Die beschlossenen Gesetze sind in den seltensten Fällen Produkte einer „Dunkelkammer“, sondern Ergebnis von Beratungen mit Interessenvertretungen wie Patronatsorganisationen, Berufskammern, Gewerkschaften und anderen.
Die parlamentarische Demokratie ist demnach mehr als bloß die Herrschaft der 60 Abgeordneten, die alle fünf Jahre gewählt werden.
Ihre Arbeit bleibt auch in Zeiten von sozialen Medien und scheinbar grenzenlosen Mitsprachemöglichkeiten unerlässlich, denn sie müssen sich jenen komplexen Fragen widmen, die nicht bloß mit Ja oder Nein in einem Referendum zu entscheiden sind.
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