Während der deutschen Besatzung haben Luxemburger Lehrer und Beamte den Nazis zugespielt. Lehrer, Inspektoren, Bürgermeister, der Distriktkommissar und der Chef der Luxemburger Verwaltungskommission haben 280 jüdische Kinder aus Luxemburger Primärschulen an die Nazis verraten, so der Historiker Denis Scuto auf rtl.lu. Reaktionen seiner Berufskollegen bleiben nicht aus.
Als erster äußerte sich Paul Dostert, Direktor des Forschungszentrums über den Widerstand in Luxemburg. Die auf der Liste genannten Namen liessen nicht zwingend auf ein grausames Ende schließen, sagte Dostert auf wort.lu. Er mahnt eine gründliche wissenschaftliche Analyse an. Denis Scuto presche zu schnell vor. Die Liste mit den Namen der Kinder sein nicht in allen Fällen mit Deportationen und Ermordungen in Verbindung zu bringen.
«Vorauseilender Gehorsam» ?
In einem Beitrag in der Freitagausgabe des Tageblatt schildert der im Escher Lycée Hubert Clément tätige Historiker Georges Buchler anhand von Dokumenten die Unterwerfung des Luxemburger Verwaltungsapparats unter die deutsche Besatzungsmacht. Diese Dokumente, die er in den Archiven des ehemaligen Mädchenlyzeums fand, würden den Vorwurf des „vorauseilenden Gehorsams“ relativieren, schreibt er. Sie zeigen, dass der Gauleiter die Verwaltung seit Mitte August 1940 in die Hand nimmt, Oberschulrat Lippmann seit September 1940 für den Schulbereich zuständig war, der Chef der Zivilverwaltung, Gauleiter Simon, Anfang Dezember 1940 die alleinige Kontrolle über das Schulwesen übernahm.
Simon war ab Juni 1940 Chef Zivilverwaltung in Luxemburg. Seit der Übernahme der Verwaltung durch Simon habe diese für das Nazi-Regime gearbeitet, so Georges Buchler in seinem Forum-Beitrag im Tageblatt.
Nachfolgend die von Buchler im Archiv des Lycée Hubert Clément gefundenen Dokumente.
14. August 1940. Der deutsche Gruß
14.August 1940. Verwaltungskommission in Luxemburg
19.August 1940. Den Dienstweg innehalten
10. September 1941. Über das jüdische Vermögen
12. September 1940. Verzeichnis der Schülerinnen.
2. Oktober 1940. Freistellung wegen Feiertage.
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