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Luxemburg reformiert sein Jugendschutzgesetz

Luxemburg reformiert sein Jugendschutzgesetz

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Die Reform des Jugendschutzes ist auf dem Instanzenweg. Justizminister Felix Braz nennt sie einen Konsenstext. Die Philosophie des Jugendschutzes wird fortgeführt.

Somit sieht Luxemburg auch in Zukunft von der Einführung eines Jugendstrafrechts ab. Jugendliche mit Problemen werden weiterhin als Opfer der Umstände angesehen, die Hilfe und Schutz brauchen. Somit scheint nun eine Diskussion abgeschlossen, die seit dem Jahr 1992, als das erste Jugendschutzgesetz gestimmt wurde, geführt wurde. Auslöser für die Diskussionen war die Tatsache, dass das Gesetz es zuließ, dass Jugendliche über 16 Jahre je nach Einschätzung der Dinge durch den Richter in bestimmten Fällen auch nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt werden und somit in das Gefängnis verwiesen werden konnten. Hierfür wurde Luxemburg international kritisiert.

1999 war eine erste Reformvorlage fertig, die 2004 in die Prozedur ging. Danach war Funkstille, was vor allen Dingen an den unterschiedlichen Meinungen von Magistratur und anderen Akteuren lag. Um es vorwegzunehmen: Auch in Zukunft können Minderjährige im Gefängnis statt in einer Aufnahmeeinrichtung landen. Allerdings wird im neuen Gesetz genau definiert, wann der Richter dies anordnen darf. So muss ein Vergehen vorliegen, das ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren zur Folge hat. Des Weiteren muss der Jugendliche eine reelle Gefahr für sich und für die Allgemeinheit darstellen.

Normalerweise werden männliche Jugendliche im „Centre socio-éducatif de l’Etat“ in Dreiborn und weibliche in Schrassig untergebracht. In Dreiborn befindet sich auch die Spezialeinheit Unisec, die speziell für die vorübergehende Verwahrung von schweren Fällen errichtet wurde. Im Internat in Dreiborn waren gestern 59 Jungen und in Schrassig 23 Mädchen untergebracht.

Neu geregelt wird auch der Umgang mit dem elterlichen Sorgerecht. Wurde dieses bei einer Einweisung bislang automatisch entzogen, so werden die Eltern nun verstärkt zu mehr Eigenbeteiligung bei der Betreuung der Jugendlichen aufgefordert. Zudem soll die Familienstruktur erhalten werden, in die sich der Jugendliche in einer zweiten Phase der sozio-edukativen Begleitung zurückziehen kann. Konkrete Fristen werden eingeführt.

Auch die Bezeichnung der Maßnahme wird sich ändern. Sprach man bisher von einer „Mesure de garde provisoire“, so heißt dies nun „Mesure de placement d’urgence“. In diesem Bereich wurden die Möglichkeiten des Einspruchs gegen bestimmte Maßnahmen klarer formuliert. Um eine Stärkung der Rechte von inhaftierten Jugendlichen zu gewährleisten, werden die Aufgaben der Anwälte ebenfalls klarer festgehalten. Die maximale Dauer einer Einzelisolierung wird künftig drei statt zehn Tage betragen. Um all dies umzusetzen, wird die Magistratur personell aufgestockt. Jeweils drei Jugendrichter und ein Substitut zusätzlich werden in den beiden Gerichtsbezirken Luxemburg und Diekirch genannt werden.

Jugendminister Claude Meisch, der für die Internate in Dreiborn und Schrassig zuständig ist, ging in seinen Anmerkungen vor allen Dingen auf eine Note ein, die er zusammen mit Felix Braz an die Regierung gerichtet hat. Hierbei geht es um verschiedene sozio-edukative und psychologische Betreuungskonzepte und neue Möglichkeiten der weiterführenden Betreuung von Jugendlichen über den Aufenthalt in einem der Internate hinaus.