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BaukriseAntrag stattgegeben: Regierung gewährt 37 Unternehmen Kurzarbeit

Baukrise / Antrag stattgegeben: Regierung gewährt 37 Unternehmen Kurzarbeit
Die Regierung hat der Baukrise den Kampf angesagt – ob das reicht? Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Der Konjunkturausschuss hat sich am 19. Februar zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengefunden. Gegenstand der Sitzung waren die bisher eingereichten Anträge auf Kurzarbeit von insgesamt 47 Unternehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom Dienstag hervor. 37 davon hat die Regierung nach dem Urteil des Konjunkturausschusses grünes Licht gegeben, acht hat sie wiederum abgelehnt. Zwei Anträge stünden derzeit noch offen, da eine „eine detailliertere Analyse der Unternehmensaktivität“ noch ausstehe. Die nächste Sitzung des Konjunkturausschusses sei für den 26. Februar angesetzt.

Mit dem Regierungsbeschluss vom 25. Januar 2024 wurden Unternehmen, mit dem Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden oder dem Abbruch und der Vorbereitung von Baustellen als Haupttätigkeit, zum konjunkturellen Krisenzweig erklärt. Betroffene Unternehmen kommen von daher für die Gewährung von Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2024 infrage. Diese Kurzarbeit ist revidierbar, auf 20 Prozent aller Ausfallstunden pro Unternehmen und nur für Arbeitnehmer, die auf Baustellen arbeiten, begrenzt.

Der Regierungsrat hatte am 31. Januar ein neues Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Baukrise angenommen. „Unser Ziel ist, dass mehr gebaut wird“, meinte Luc Frieden. Zudem soll mit dem Maßnahmenpaket mehr Wohnraum zur Miete und zum Kauf entstehen.