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Zwischen zwei Stühlen

Zwischen zwei Stühlen
(Tageblatt)

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Das „Syndicat des fabriques d’église du Luxembourg asbl“ (Syfel) hat zum großen Rundumschlag ausgeholt.

Mit aller Macht will man sich dagegen wehren, dass die Kirchenfabriken, deren Hauptaufgabe es ist, die Kirchengebäude zu unterhalten, im Jahre 2017 aufgelöst werden sollen. Ihr Besitz soll in einen neuen kirchlichen Fonds einfließen, der dann die Finanzierung des Unterhalts der Kirchen übernimmt.

Serge Kennerknecht skennerknecht@tageblatt.lu

So sieht es die Konvention vor, die im Januar zwischen der Katholischen Kirche und der Regierung ausgehandelt wurde. Das will das Syfel, das 258 von 285 Kirchenfabriken im Lande vertritt, nicht hinnehmen. Klage will man führen gegen die Regierung, wegen Diskriminierung und eines Eingriffs in die Religionsfreiheit, von „Beschlagnahmung des Patrimoniums“ ist die Rede, von einer mangel- und amateurhaften Gesetzesvorlage der Regierung. Von anderen Dingen ist in der Veröffentlichungen des Syfel weniger die Rede. Davon z.B., dass laut Dekret vom 10. Dezember 1809, mit dem die Fabriken geschaffen wurden, auch geregelt wird, dass die Gemeinden für ein etwaiges Defizit der Kirchenfabriken aufkommen müssen. Was sie bislang auch immer brav taten. Gott sei gedankt. Wenn man sich dann aber darstellt wie das Syfel, als „größter Bewahrer sakraler Architektur und Kunst in Luxemburg“, ohne darauf hinzuweisen, dass sich die Gemeinden z.B. alleine 2014 mit 11,7 Millionen und in diesem Jahr voraussichtlich mit 13,5 Millionen Euro am Defizit des großen Bewahrers beteiligten, dann hat man Dinge zumindest nicht ganz richtig wiedergegeben. Das Auftauchen zweier „schwarzer Konten“ in Vianden oder der Verkauf eines Geländes für 3,3 Millionen Euro durch die Fabrik Stadtgrund/Cents, die gleichzeitig bei der Gemeinde eine Defizit-Beteiligung anforderte, machen es vollends schwer mit dem großen Bewahrer. Man kann die Emotionen beim Syfel durchaus verstehen. Doch auch dort muss man einsehen, dass die Katholische Kirche mehr ist als Kirchengebäude. Dass sie aus geistigen wie menschlichen Tiefen heraus gezwungenermaßen eine Erneuerung sucht. Das Syfel scheint nicht zu diesen Erneurern zu gehören. Es ist kein Zufall, dass man der Regierung markige Sprüche entgegenhält. Denn immer sind sie auch stellvertretend markige Sprüche gegen das Bistum, das der Konvention auch zugestimmt hat. Damit sitzt das Syfel zwischen zwei Stühlen.

2013 hat das Bistum zum ersten Mal in seiner Geschichte seine Konten präsentiert. Mit dem Ergebnis, dass die Öffentlichkeit die finanzielle Lage der Kirche nun ganz anders sieht. Warum sollten die Kirchenfabriken nicht das Gleiche tun? Gibt es etwas zu verbergen? Wer solche Diskussionen vermeiden will, sorgt für Transparenz. Der Erzbischof kann es auch. Artikel 87 des Dekrets von 1809 besagt u.a., dass der Erzbischof, der Bischof oder der Generalvikar alle Konten, Register und Inventarlisten der Kirchenfabriken in allen Fällen einsehen kann. Der Bischof sollte von diesem Recht Gebrauch machen und den Stand der Dinge bekannt geben. Die Diskussion würde ehrlicher werden, das Gejammer zwischen den Stühlen leiser.