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Zensur aus der Käseglocke

Zensur aus der Käseglocke
(dpa-Archiv)

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Ein Schweizer Grossist verbietet in der Schweiz und in Luxemburg – einem Mitgliedstaat der Europäischen Union – die Auslieferung der aktuellen Ausgabe des deutschen Magazins Spex.

Jugendrechtliche Bedenken treiben den Kioskbetreiber Valora an. Vorbehalte, die auf Schweizer Recht basieren. Selbst wenn diese Bedenken juristisch fundiert wären, ist es nicht die Aufgabe eines Zeitschriftenvertriebs, sich in der Schweiz und schon gar nicht in Luxemburg zum Zensor aufzuplustern! Es sind noch immer demokratische Kontrollorgane, die nach sorgfältiger juristischer Überprüfung darüber zu entscheiden haben, ob Presseerzeugnisse gegen geltendes Recht verstoßen.

Was für den Chefredakteur von Spex im Falle des Schweiz-Verbotes eine „sanfte Zensur“ darstellt, ist aber in Wirklichkeit sowohl für die Schweiz als auch für Luxemburg ein unglaublich dreister Verstoß gegen die Pressefreiheit. Während Valora sich mit seinem Zensurangriff in der Schweiz hinter Artikel 197 des eidgenössischen Strafgesetzbuches zu verstecken versucht, gibt es für den Angriff auf die Luxemburger Pressefreiheit – der in keiner Weise legal ist – nicht einmal eine legitime Erklärung. Was Valora Luxemburg dazu getrieben hat, den Kopf unter die Käseglocke zu stecken, bleibt derzeit ein Geheimnis. Scheinbar war die Furcht vor dem Schweizer Boss zu groß, um sich gegen diesen primitiven Zensurakt zu wehren. Peinlich!