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Würde darf kein Privileg sein

Würde darf kein Privileg sein
(dpa/Archiv)

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie fast alle staatlichen Grundgesetze betrachten die Würde des Menschen explizit als schützenswert.

Dass diese Würde sowohl das Leben als auch den Tod des Menschen betrifft, wird jedoch in den meisten Staaten ignoriert.

In Bezug auf die Sterbehilfe sind die Benelux-Staaten die einzigen europäischen Länder, welche die aktive Herbeiführung des Todes eines schwerkranken Menschen erlauben. Hier wird die Würde des Menschen zu Recht mit Selbstbestimmung gleichgesetzt.

Ein schwer kranker Mensch, der psychisch oder/und physisch leidet, muss das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er seinem Leben ein Ende setzen will oder nicht. Selbstverständlich muss die Entscheidung für oder gegen die Herbeiführung des Todes streng kontrolliert werden, besonders was den Druck von außen betrifft.

Nicht hinnehmbar ist allerdings, wenn die Politik den Menschen vorschreibt, wie sie zu sterben haben, und somit jegliche Selbstbestimmung ausschließt. Aus diesem Grund muss die aktive Sterbehilfe überall legalisiert werden, damit die Würde nicht zu einem Privileg wird.