Es war kein Paradebeispiel Luxemburger Pressefreiheit, was sich vor fast 30 Jahren zugetragen hat. Weil Tageblatt- und RTL-Journalisten einen Waldbesitzer zitiert hatten, der sich etwas flapsig über eine Staatsbeamtengruppe ausgedrückt hatte, schlug ihnen die geballte Kraft des Staates entgegen.
Er kenne nur einen unbestechlichen Förster, hatte der Mann damals im Zusammenhang mit unlauteren Machenschaften in den großherzoglichen Wäldern nach einem verheerenden Sturm von 1990 gesagt. Prompt sahen sich 63 Förster in ihrer Ehre verletzt und strengten allesamt Einzelklagen gegen die Journalisten an.
Die Presse verlor die juristische Schlacht in Luxemburg, bekam aber nachträglich vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Genugtuung.
Blamiert hatten sich die Förster, von denen tatsächlich einige gehörig Dreck am Stecken hatten. Blamiert hatten sich jedoch vor allem die Politik und der Staatsapparat. Dieser nämlich hatte die Prozesslawine gegen die Journalisten großzügig finanziert, indem er die Gerichts- und Anwaltskosten der Beamten übernommen hatte.
20 Jahre nach dem dritten und letzten Urteil Luxemburger Richter bleibt vor allem eine Lehre aus der Affäre hochaktuell: Auch im angeblich demokratisch vorbildlichen Luxemburg sind Grundrechte wie Pressefreiheit keinesfalls naturgegeben.
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