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Imageschaden, so oder so

Imageschaden, so oder so
(Reuters)

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Whistleblowing

Seit April 2014 gibt es eine Empfehlung des Europarats – auch noch genannt „Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ –, wie seine 47 Mitgliedstaaten den Schutz von Whistleblowern regeln sollen.
Klar, diese ist nicht rechtlich bindend. Was die 47 Länder angeht, und auch den kleineren Kreis der EU28, ist denn auch bisher eher wenig passiert.

cclemens@tageblatt.lu

Dabei wurde diese Empfehlung a) von den Vertretern von 47 Nationen in einem einstimmigen Konsens angenommen; b) beruft sich die Empfehlung auf Jurisprudenzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der auch nicht „irgendeine“ Institution ist; c) beruft sich die Empfehlung des Weiteren auf Entschließungen von 2010 folgender Gremien: Europarat, OECD, G20; und d) lässt sie zu guter Letzt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Der Europarat erkennt den Nutzen des Whistleblowings an (…)“.

Vielleicht fehlt es aber ganz einfach an politischem Willen (nicht nur in Europa …), um die Empfehlung umzusetzen. Denn in den spektakulären und mediatisierten Fällen ist es stets der Staat/das System/die Machthaber, die um ihr Ansehen fürchten müssen oder mussten. Das gilt vom legendären Watergate-Skandal bis hin zu allen möglichen rezenten „Leaks“ und „Papers“.

Besagte rezente Imageschäden konnte allerdings auch die Nicht-Regelung nicht verhindern …