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Besitzer wird zum Sündenbock

Besitzer wird zum Sündenbock
(Tageblatt/Fabrizio Pizzolante)

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Wenn es darum geht, die Autofahrer vermehrt zu kontrollieren beziehungsweise zu bestrafen, erhält die Einforderung des Bußgeldes eine übergeordnete Rolle.

Im Fall des luxemburgischen Gesetzesentwurfs zum automatischen Kontroll- und Ahndungssystem wird das Bußgeld einfach vor die Unschuldsvermutung gestellt. Die im Großherzogtum vorgesehenen festen und mobilen Blitzer können nämlich nicht nachweisen, ob der Täter eines Verkehrsdelikts auch der Inhaber des Fahrzeugs ist.

Logo" class="infobox_img" />Damien Valvasori dvalvasori@tageblatt.lu

Dennoch wird im Fall eines Verkehrsdelikts der Besitzer des Fahrzeugs darüber benachrichtigt, dass er eine gebührenpflichtige Verwarnung zahlen muss. Dieser ist somit zunächst finanziell haftbar. Die Regierung entscheidet sich demnach im Fall der Radarkontrollen gegen die Unschuldsvermutung, eigentlich ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Laut der Unschuldsvermutung muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen. Bei der Radarkontrolle ist jedoch das Gegenteil der Fall. Der eigentlich lobenswerte Kampf für mehr Sicherheit im Straßenverkehr erhält hierdurch den faden Beigeschmack der Ungerechtigkeit.

Damit der Staat sein Bußgeld sicher erhält, wird der Fahrzeugbesitzer einfach im Zweifelsfall zum Sündenbock.