Wenn weder die Regierung noch der Staatsrat, noch die Abgeordneten das Problem – obwohl bekannt – unmittelbar beheben wollten?
Dies kann in einem Rechtsstaat, wie Luxemburg einer ist, sicherlich nicht passieren, werden Sie jetzt sagen. Zu zahlreich sind die „Garde-fous“, die Mitglieder von Exekutive und Legislative juristisch zu kompetent. Und wenn es aus irgendeinem zweifelsohne triftigen Grund doch geschehen würde, dann wäre die Aufregung in der Bevölkerung sicherlich derart groß, dass der Gesetzgeber unmittelbar nachbessern würde.
Nun scheint sich die Situation aber so darzustellen, dass genau das beschriebene Szenario eingetreten ist. Zumindest was den ersten Punkt anbelangt. Denn am 15. Mai hat das Parlament die Reform der „Organisation judiciaire“ und mit ihr die Möglichkeit der Versetzung von Richtern beschlossen. Wohlwissend, dass in Artikel 91, im Sinne der Unabhängigkeit der Justiz, die „inamovibilité“ der Magistraten festgehalten ist.
Der Aufschrei in der Bevölkerung blieb aber aus. Aber warum ist das so? Warum kümmert das, was in anderen Ländern zu einer Staatskrise führen würde, niemanden? Vielleicht hat niemand die Ernsthaftigkeit des Problems erkannt, vielleicht nehmen wir die Prinzipien, die unserer Demokratie zugrunde liegen, nur als selbstverständlich an.
Vielleicht interessiert die meisten aber auch bloß ihr Haus, ihr Auto und möglicherweise ihr nationales Fußballstadion.
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