U.a. hatte der Fahrer eines Motorrollers am Samstag weder Führerschein noch gültige Versicherung, dafür aber einen Zwölfjährigen als Passagier. Grob fahrlässiges Verhalten, quasi «potenziert» durch die Tatsache, dass Minderjährige impliziert waren. Beiden Vorfällen gemeinsam ist, dass der betreffende Fahrer gar keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Also schon vorher mal wegen eines Verkehrsdelikts auffällig geworden war.
" class="infobox_img" />Claude Clemens cclemens@tageblatt.lu
Nun werden solche (und andere) Delikte allzu oft immer noch als «Kavaliersdelikte» angesehen. «Untermauern» könnte man dies mit der Zahl der Gerichtstermine diese Woche in der «Cité judiciaire»: keinen Führerschein – 22x; keine gültige Versicherung – 19x. Am Rande erwähnt: Mit 64 Affären bleibt zu viel Alkohol der «Spitzenreiter» unter den «Kavaliersdelikten».
Die beileibe keine sind, und schon gar nicht, wenn keine gültige Versicherung vorliegt: Wäre am Samstag etwas passiert, wäre der «Schaden» auch noch nicht gedeckt gewesen …
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