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UGDA in die Verfassung

UGDA in die Verfassung
(Tageblatt-Archiv)

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Der Fraktionssprecher der LSAP, Alex Bodry, hatte nicht unrecht, als er am Dienstagmorgen darauf verwies, dass das am Dienstag vorgestellte Abkommen zwischen Staat und Kirchen vor anderthalb, zwei Jahren – also zu Zeiten, als die CSV in der Regierung war – undenkbar gewesen wäre.

Immerhin: Die Schüler müssen sich nicht länger mit Himmel und Hölle und anderem Unsinn auseinandersetzen, die Bürger müssen den Unterhalt der Versammlungs- und Kulthäuser des Bistums nicht mehr finanzieren und die Pfarrer werden nur noch übergangsweise direkt vom Staat bezahlt.
Die Konvention zwischen Staat und Kirchen stellt somit einen Schritt in die richtige Richtung dar, und zwar einen großen.

Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu

Dass allerdings jetzt ein strategisches Tauziehen beginnt, der CSV eventuell als Zugeständnis für ihre Unterstützung bei der entsprechenden Verfassungsreform das Belassen eines (geänderten) Artikels 22 in eben jener Verfassung angeboten wird und die Kulte somit weiterhin Erwähnung im Grundgesetz finden werden, ist eines modernen Staates unwürdig. Ebenso gut könnten die mitgliederstarken Vereine im Lande, etwa der Automobilclub, die UGDA oder der Kegelverband, eine konstitutionelle Basis bekommen. Oben genannte Vereine würden sich wohl auch über Subside in Millionenhöhe freuen …