Alsdann zog das Projekt durch die üblichen Instanzen, das Gemeindesyndikat Syvicol, die „Chambre des métiers“, die „Chambre de commerce“ und die „Chambre des fonctionnaires et employés publics“ gaben ihre Gutachten ab, so auch der Staatsrat, der in einer ersten Phase einige Textänderungen vorschlug, doch am 2. Juli den Bericht einstimmig guthieß.
" class="infobox_img" />Roger Infalt rinfalt@tageblatt.lu
Bei diesem Gesetz, das vor geraumer Zeit in der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde und am 3. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll, geht es um die Abschaffung der Distriktskommissariate, deren wir drei zählen: Diekirch, Grevenmacher und Luxemburg. Vollständigkeitshalber sollten wir auch erwähnen, dass es zwischen 1857 und 1867, also für genau zehn Jahre, ein viertes Distriktskommissariat gab, und zwar in Mersch.
Der Aufgabenbereich dieser Kommissariate war sehr umfangreich: Da gab es die Überwachung der Gemeindenverwaltung aufgrund des Artikels 107(6) der Verfassung, die (juristische) Beratung der Gemeindeväter und -mütter, die Funktion einer „Police administrative“, die aus dem Artikel 114 des Gemeindegesetzes hervorging, im Katastrophenfall gab es das Beschlagnahmungsrecht, usw. Die Kommissariate hatten zudem die Überwachung der Fischereischeine inne und mussten im Bedarfsfall Maßnahmen „contre l’invasion et la propagation du phylloxéra“ ergreifen. Wie bitte? Ja, sie hatten dafür Sorge zu tragen, dass sich die Reblaus nicht ausbreitete.
Das Gesetz zur Abschaffung der Distriktskommissariate und damit auch der Distrikte, das am 3. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll, hat Auswirkungen auf gleich 22 andere Gesetzestexte, von denen 20 außer Kraft gesetzt und zwei umfangreich geändert wurden.
Für Otto Normalverbraucher ändert sich kaum etwas. Rief er bis dato beim Distriktskommissar an, um Informationen zu einem bestimmten Dossier zu bekommen, so wird es in Zukunft im Innenministerium eine Anlaufstelle geben, die er telefonisch erreichen kann.
Für die Gemeinden heißt diese Abschaffung vor allem das Verschwinden der doppelten Kontrolle, d.h. einmal durch den Distriktskommissar und ein zweites Mal durch das Innenministerium. Es heißt aber auch, dass ihnen eine juristische Beratungsstelle abhandenkommt, die in den 170 Jahren, in denen die Distriktskommissariate funktioniert haben, eine wichtige Anlaufstelle war.
Diese Aufgabe soll ein „Conseil juridique“ im Innenministerium übernehmen, der aber nur Gutachten abgeben kann, ohne direkt in die späteren Entscheidungen dieses Ministeriums eingreifen zu können.
Es soll auch eine digitale Schnittstelle, ein sogenanntes Intranet, zwischen Innenministerium und den Gemeinden geschaffen werden, dazu wünschen sich mehrere Gemeinden ein zentrales Archiv, was nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen von großer Wichtigkeit sei.
Und auf die Frage, wer denn nun in Zukunft die Fischereischeine ausstellt, antwortete der Berichterstatter des Gesetzentwurfs, Claude Haagen, dieser Tage mit einem breiten Lächeln: „Wir können heute von zu Hause aus unseren Ausweis oder Pass bestellen, dann müsste das wohl auch in Sachen Fischereischein machbar sein, oder?“
Eine Frage bleibt aber: Wer kümmert sich nach dem 3. Oktober um die Reblaus?
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