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Recht auf Selbstbestimmung

Recht auf Selbstbestimmung
(dpa/Archiv)

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Die Gesundheitsministerin legte am Mittwoch den ersten nationalen Plan zur Verhütung von Selbsttötungen vor.

Im „Plan national de prévention du suicide“, der nach australischem Vorbild entwickelt wurde und helfen soll, die knapp 100 Selbsttötungen pro Jahr stark zu reduzieren, werden eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die das Leben der Betroffenen erhalten sollen. An sich eine gute Sache, allerdings fehlt ein Aspekt, der im Plan mit schon fast katholischem Eifer ignoriert wird.

Logo" class="infobox_img" />Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu

Es gibt zweifellos Situationen, in denen es keine Alternativen zum Suizid gibt. Zwar hat Luxemburg – nach heftigen Kämpfen – ein Gesetz zur legalen Euthanasie, und das ist gut so. Doch auch im vorgelegten Plan sollte das Recht auf Selbstbestimmung nicht verschwiegen werden, allein schon aus moralischen Gründen. Die Belgier sind uns hier einen Schritt voraus. Die Tageszeitung Le Soir berichtete (zufälligerweise auch gestern) über eine Studie, die bei schwer depressiven Menschen durchgeführt wurde, bei denen jede Therapie versagte, kein Medikament Hilfe bot. Das Recht auf unterstützte Selbsttötung wurde von vielen unter ihnen in Anspruch genommen. 11 von 100 entschieden sich schließlich zum Weiterleben: Allein die Möglichkeit auf ein unterstütztes Ableben gab ihnen ausreichend Hoffnung zum Weiterleben. Für die anderen war der Suizid der selbst gewählte und somit der richtige Weg.