Aus Regierungskreisen verlaute, dass die große Revision des Grundgesetzes wohl nicht mehr während dieser Legislaturperiode realisiert werden könne.
" class="infobox_img" />Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu
Bedauerlich, denn die Bistumszeitung erläuterte gleich voller Vorfreude, dass die Verzögerung sich zum Problem für die Regierung entwickeln könne, denn ihr zentrales Anliegen der Trennung von Kirche und Staat basiere auf der Reform der Artikel 22 und 106 des Grundgesetzes. Und auch die bereits unterzeichneten Konventionen zwischen Bistum und Staat werden in Frage gestellt: „So viel steht fest: Solange die Verfassung nicht geändert wird, wird es nicht zur beabsichtigten Lockerung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat kommen.“ Alles kommt also laut Wort wieder in Ordnung; Luxemburg kriegt quasi in letzter Minute die Kurve und besinnt sich seiner katholischen Vergangenheit, die auch seine Zukunft werden wird …
Einen Haken hat die Sache dann doch. Der Präsident der zuständigen Komission erklärte, dass die CSV den vorgeschlagenen Referendumstermin ablehnte und die Volksbefragung nun wahrscheinlich früher als geplant stattfinde … .
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