Der Gesetzesentwurf zum Abstammungsrecht sieht ein vollständiges Verbot der Leihmutterschaft in Luxemburg vor. Von Leihmüttern im Ausland ausgetragene Kinder sollen jedoch vom Staat anerkannt werden, weil das Recht des Kindes immer Vorrang habe, erklärte die Präsidentin der Justizkommission im Parlament, Viviane Loschetter (Seite 5), ohne aber zu präzisieren, wie und in welchen Fällen diese Anerkennung erfolgen soll.
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Auf diese Weise ermutigt der Gesetzgeber insbesondere sterile Frauen und allein lebende oder homosexuelle Männer mit Kinderwunsch dazu, sich ihren Nachwuchs im Ausland zu beschaffen. Da viele internationale Adoptionsvermittlungsstellen Homosexuelle jedoch ablehnen, bleibt vor allem Schwulen häufig nur die Möglichkeit der Leihmutterschaft. Ein Verbot würde demnach dazu führen, dass Schwule mit Kinderwunsch sich illegal eine Leihmutter im Ausland besorgen müssen, was wiederum den Handel mit der Leihmutterschaft fördern könnte.
Ob die offene und tolerante sozialliberale Regierung mit einem Verbot der Leihmutterschaft die richtige Entscheidung trifft, ist daher fraglich. Besser wäre vielleicht eine Regulierung mit einer staatlich geregelten Entschädigung und strengen Auflagen. Damit könnte der Handel mit der Leihmutterschaft verhindert werden, auch ohne bestimmte Personengruppen mit Kinderwunsch auszuschließen oder zu diskriminieren.
Doch offenbar entscheidet sich erst in ein paar Monaten, ob das Gesetz verabschiedet wird. Dass eines gebraucht wird, steht jedoch außer Frage.
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