Justizminister Felix Braz ging in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage der Abgeordneten Nancy Arendt auf jene aktenkundigen Zahlen von Opfern sexueller Gewalt ein, die dem Ministerium vorliegen.
Es sind allerdings nur die Fälle, bei denen die Opfer Klage erhoben haben. Insgesamt waren dies 128 Personen im Jahr 2015; 118 Gerichtsverhandlungen folgten auf diese Klagen.
Dass dies nur ein Teil der unappetitlichen Wahrheit ist, wissen die Mitarbeiter des „Planning familial“.
Hier geht die Direktorin davon aus, dass es tatsächlich mehr als 400 Fälle in dem Jahr gab (wie diese Zahl entstand, ist in unserem Beitrag auf Seite 8 dieser Ausgabe nachzulesen).
Dass längst nicht alle Opfer Klage erheben, ist an sich schon bedenklich; die Angst vor den Tätern – eventuell in der eigenen Familie – scheint denn doch größer als allgemein angenommen zu sein. Doch auch die Behandlung der Opfer, die als Minderjährige missbraucht wurden und spätestens bis zu ihrem 28. Lebensjahr Klage führen müssen (ansonsten ist die Tat verjährt), kommt angesichts der psychischen Hürden und des oft lange dauernden Prozesses, den die Opfer brauchen, ehe sie bereit sind, über ihren „Fall“ zu reden, meistens zu spät.
Dies zeigte im Übrigen auch der Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche, bei dem die meisten Opfer aufgrund der vor Jahren noch kürzeren Fristen nicht klagen konnten.
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