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Zwischen Verbot und Kommerz

Zwischen Verbot und Kommerz
(Peter Kierzkowski)

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In Luxemburg wird derzeit über die gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft diskutiert. Ein entsprechendes Gesetzesprojekt zur Reform des Abstammungsrechts, in dem auch über die Leihmutterschaft entschieden werden soll, liegt bereits seit zwei Jahren vor.

Das Projekt sieht vor, die Leihmutterschaft in Luxemburg zu verbieten. Begründet wird das Verbot mit dem Argument der Ausbeutung, demzufolge sozial schwächere Frauen ihren Körper an zahlungskräftige Paare oder Individuen mit Kinderwunsch «verkaufen».

Luc Laboulle llaboulle@tageblatt.lu

Die Diskussion ähnelt der Debatte über die Prostitution, in der Luxemburg sich ähnlich schwertut.

Das Gegenargument zum Verbot der Leihmutterschaft geht davon aus, dass Frauen das Recht haben, selbst über ihren Körper zu bestimmen. Doch wie in der Prostitution geht es auch in dieser Frage vorwiegend darum, den Handel mit der Leihmutterschaft zu unterbinden, indem die Vermittlung unter Strafe gestellt wird.

Ein Mittelweg zwischen Verbot und einer kommerziellen Öffnung der Leihmutterschaft könnte eine Regulierung mit einer staatlich geregelten Entschädigung und strengen Auflagen sein.

In beiden Fällen bleibt aber die Frage, wie man mit Kindern von ausländischen Leihmüttern verfährt. Eine definitive Antwort auf diese Frage kann eigentlich nur auf EU-Ebene gefunden werden.