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Weder notwendig noch logisch

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Je jünger ein Mensch ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er die Folgen seines Handelns nicht einschätzen kann. Aus diesem Grund sind minderjährige Jugendliche laut Gesetz nicht automatisch schuldfähig.

Ein Prinzip, das niemand ernsthaft in Frage stellt. Eben diesen Minderjährigen traut die aktuelle Regierung jedoch zu, über die politische Ausrichtung eines Staates mitzuentscheiden.

Logo" class="infobox_img" />Damien Valvasori dvalvasori@tageblatt.lu

Mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren wird also folgende Situation legal: Ein 16-Jähriger begeht eine Straftat. Er kann aufgrund seines Alters in den Genuss von mildernden Umständen des Jugendstrafrechts kommen, weil man ihm nicht unbedingt zutraut, die Konsequenzen seines Handelns erkannt zu haben. Dieselbe Person darf aber an die Wahlurne treten und über die komplizierte politische Zukunft des Landes mitentscheiden. Eine vollkommen absurde Logik. Selbstverständlich kann man nicht leugnen, dass es auch volljährige Wähler gibt, die sich leicht beeinflussen lassen und das politische System, in dem sie leben, nicht verstehen.

Mit einer Senkung des Mindestwahlalters erhöht man jedoch ohne Not die Wahrscheinlichkeit, dass solche Personen an Wahlen teilnehmen. Wenn sich zudem laut einer repräsentativen Umfrage keine Mehrheit unter den 18- bis 24-Jährigen für ein Wahlrecht ab 16 findet, bleibt eine Reform schlichtweg unnötig.