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Vor -der -Tür-Steher

Vor -der -Tür-Steher

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Jetzt kommt es also doch. Im späten Herbst bzw. im kommenden Winter, je nach Arbeitstempo von Staatsrat und Parlament, wird die Verschärfung des aktuellen Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher (positiv formuliert) legislative Wirklichkeit (vergl. unsere Samstag-Ausgabe).

Das Anti-Raucher-Gesetz (negativ formuliert) war argumentativ kaum aufzuhalten. Wohl ist jeder Erwachsene verantwortlich für sich selbst und wer rauchen möchte, sollte dies tun können, allerdings bleibt die Tatsache, dass Zigaretten- oder Zigarrenrauch nun einmal die physikalische Eigenschaft besitzt, sich bis in die letzte Ecke von geschlossenen Räumen zu verteilen, und somit auch jene belästigt, die ihn nicht mögen.

Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu

Nach dem Prinzip, dass die Freiheit des Individuums dort aufhört, wo die der anderen beginnt, kämpften die Verfechter eines Textes, der den Wirten die Entscheidung überlässt, ob in ihren Gaststätten geraucht werden darf oder nicht, auf verlorenem Posten; dies zumal eine starke Lobby-Arbeit (diesmal gegen das Rauchen) von staatlichen und parastaatlichen Organisationen den bekennenden Freunden des blauen Dunstes immer wieder einhämmerte, welche Gefahr von ihnen ausgehe.

Es mag stimmen, dass der Staat längst nicht mit dem gleichen Eifer gegen andere – ebenfalls an der Gesundheit der Mitmenschen zehrende – Phänomene der Moderne vorgeht, wie etwa übermäßigen Lärm, umweltverschmutzende Fahrzeuge, elektronischen Smog, Industriebelastungen etc.; allerdings können diese Angriffe auf das Wohl von Körper und Psyche kaum für Toleranz gegenüber Rauchern herhalten.

Schutz des Personals

Allein das Arbeitsrecht, das die Beschäftigten vor ungesunden Einflüssen ihres Jobs schützen soll, ist ein ultimatives Argument für das Rauchverbot in Kneipen. Dies führte denn auch zu der aktuell anvisierten Regelung, dass nur noch in Gaststätten, in denen der Wirt/die Wirtin alleine serviert und die zudem keine Möglichkeit hat, ein abgetrenntes Raucherzimmer einzurichten, weiter gequalmt werden darf; jedenfalls während einer Übergangszeit. Noch ist nicht klar, welche wirtschaftlichen Auswirkungen das Rauchverbot für die Cafés haben wird. Die in Eigenregie geführten Bistros sind immerhin die Ausnahme, kaum ein Betrieb kommt ohne Personal aus (wer möchte schon im 21. Jahrhundert tagaus, tagein von morgens bis nachts arbeiten und hinter dem Tresen stehen?). Alle anderen, also weit über 90 Prozent der Horesca-Betriebe, werden neu rechnen müssen. Glück haben dabei noch jene Unternehmen, die eine Terrasse oder einen Hinterhof raucherfreundlich einrichten können; für die anderen heißt es hoffen, dass die rauchende Kundschaft durch eine nicht-rauchende abgelöst wird. Ob dies gelingt, daran mag gezweifelt werden, schaut man über die Grenzen. Überall dort, wo ein verschärftes Rauchergesetz eingeführt wurde, ging dieses mit Betriebsschließungen einher.

Für die Raucher selbst wie für das gesamte Kneipenwesen wird die Reform jedenfalls einen kulturellen Quantensprung bedeuten, weg vom rauchgeschwängerten Genuss „beim Patt“ hin zur Zigarette vor der Tür. Dort trifft man immerhin nette Leute, die zudem vom gleichen Schicksal des Ausschlusses betroffen und somit gute Gesprächspartner sind.