Ältere, pflegebedürftige Menschen dürfen durchaus das Recht beanspruchen, in ihrer Muttersprache versorgt zu werden. Schließlich ist unser Luxemburgisch längst kein moselfränkischer Dialekt mehr, sondern seit 1984 unsere offizielle Landessprache.
Genau wie wir, sei es als Patienten oder als Arbeitnehmer, in Paris Französisch, in Berlin oder Trier Deutsch reden müssen, dürfen wir erwarten, dass die Männer und Frauen, die hier bei uns Arbeit suchen, sich in unserer Landessprache verständigen können.
Tagelang wurden in den sozialen Netzwerken das offene Europa und multikulturelle Luxemburg den berechtigten Anforderungen der Muttersprache gegenübergestellt und durchdiskutiert.
Eine der größten Pflege- und Versorgungseinheiten aus dem Süden des Landes, das CHEM, hat seine Antwort längst parat. Es gibt keinen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne entsprechende Luxemburgischkenntnisse!
Doch was wird passieren, wenn unsere italienisch- und portugiesischstämmigen Mitbürger Pflege brauchen und beanspruchen? Dürfen sie die gleichen Rechte einfordern? Oder wollen wir uns verkapseln? Wenn wir einander schon rufen und anwerben, dann sollten wir auch aufeinander zugehen können.
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