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Leserforum / Neue Verfassung am Pranger
 Foto: Chambre des députés

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Auch in vielen hochgebildeten Kreisen war es nicht bekannt, dass bei uns der Justizminister das Recht hatte, der Staatsanwaltschaft die Anweisung zu erteilen, gewisse Straftaten nicht zu ahnden. Nun aber versprachen uns die Ausbrüter der neuen Verfassung, dass nun endlich diese Quasi-Anarchie abgeschafft worden wäre. In der Tat besagt ein neuer Artikel unserer Verfassung, dass die Staatsanwaltschaft in völliger Unabhängigkeit in Sachen Straftaten ermitteln könne. Aber dies wird im folgenden Satz gleich verklausuliert ausgehebelt, weil dieser besagt, dass die Regierung dennoch das Recht hätte, gewisse Anweisungen zu erteilen, wie gewisse Strafgesetze angewendet würden. Wie auch bereits in der Vergangenheit erfolgen solche Anweisungen immer mündlich, so dass man später in den Archiven keine diesbezüglichen Spuren vorfinden kann. Neulich sagte die derzeitige Justizministerin Tanson im Fernsehen, dass in den letzten 30 Jahren kein Justizminister mehr solche Anweisungen erteilt hätte. Somit gab diese zu, dass vorher solche fragwürdigen Anweisungen erfolgt wären. Hier einige nachprüfbare Tatsachen, die diese These untermauern:

a) Unser Strafgesetz im Umgang mit grausamen deutschen Naziverbrechern. Ein Fritz Hartmann war hier zum Tode verurteilt worden, war aber bereits Mitte der 1950er Jahren wieder frei und nach Deutschland abgeschoben worden. Der grausame Staatsanwalt Hitlers in Luxemburg, Leonhard Drach, wurde um 1955 auf Anweisung des Justizministers Victor Bodson begnadigt und war bald wieder in einem hohen Amt im Justizwesen der neuen Bundesrepublik Deutschland. Bodson prahlte damals: Man hat den Dreck wieder jenseits der Mosel abgeschoben. Dann war es der grausame Horst Wienecke, der 1949 aus der Untersuchungshaft auf Ehrenwort nach Deutschland reisen durfte, und wie es zu erwarten war, nicht mehr in unser Gefängnis zurückkehrte. Die neue, souverän gewordene Bundesrepublik Deutschland unter Konrad Adenauer aber lieferte ab 1949 keine deutschen Naziverbrecher mehr, mit dem Versprechen, diese nun in Deutschland abzuurteilen, was in der Regel aber nie erfolgte. Auch der Verbrecher Wienecke erhielt wieder einen hohen Posten im Justizwesen der BRD.

b) Nicht geahndeter Kindesmissbrauch: Dann gibt es in unserm Ländchen so manche Fälle von eindeutigem Kindesmissbrauch, wo selbst ein Kind zur Mutter geworden war, und die Staatsanwaltschaft nicht mal eine Anklage gegen den eindeutigen Kinderschänder erhob, weil sicherlich der Justizminister entsprechende Anweisungen gegen den Kinderschänder mit Beziehungen angeordnet hatte.

c) Auch in Sachen Bombenleger deutet manches darauf hin, dass hier die Staatsanwaltschaft, auf Anweisung des Justizministers, nur sehr schlampig in die falsche Richtung ermittelte, damit die wahren Täter nicht gefunden zu werden brauchten.

Wenn heute gewissen kirchlichen Kreisen ihr Wissen über Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, ignoriert man, dass auch die Staatsanwaltschaft diesbezüglich die gleiche Mitschuld hat. Wohl wusste jeder Bischof, welche seiner Priester sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hatten, weil der jeweilige Beichtvater ihnen keine Lossprechung von dieser Sünde erteilen konnte. Er musste diese Sünde beim Bischof melden, der dann nach Prüfung und moralischer Standpauke jenem Geistlichen die Lossprechung von dieser Sünde erteilte. Nur waren beide, Beichtvater und Bischof, per Beichtgeheimnis zum diesbezüglichen Schweigen verpflichtet gewesen. Bei Fremdgehen in der Ehe, Abtreibung und Mord war auch der Bischof an der kirchlichen Vergebung dieser Sünden eingebunden gewesen, nur mussten sie dazu per Kirchenrecht schweigen.

Orélie
13. August 2023 - 22.19

Ee Gléck, dass mer d'Gambia kruten an déi schwaarz Gängsteren ofgeschaaft hunn.

Undine
13. August 2023 - 22.17

Westesch Gust, long time no see, habe Sie sofort am Bibeldeutsch erkannt. Gut, dass es Sie noch gibt.

max.l
13. August 2023 - 18.43

Mäi jo dann, an do muckst Keen.. do ass vläicht Eppes falsch verstaane gin mir wären ee "fräit Land" a mir hätten och eng "fräi Meenung" awer déi Kleng sën "d'Dukkemäis"

JJ
12. August 2023 - 16.00

".. beim Bischof melden, der dann nach Prüfung und moralischer Standpauke jenem Geistlichen die Lossprechung von dieser Sünde erteilte." ...und danach lustig weiter machen konnte. Was nicht sein darf das ist nicht.