Wenn man aus der Zeitung erfährt, man kandidiere für das Parlament, kann das schon einen gehörigen Schrecken einjagen. Zumal wenn es sich dabei um eine eher exotische Liste handelt. So geschehen mehreren Einwohnern von Beles, die sich nun als angebliche Zwangskandidaten auf der Liste «Demokratie» wiederfinden. Natürlich kann man jetzt belehrend darauf hinweisen, dass jeder Bürger das Gesetz kennen sollte, die Betroffenen demnach wissen mussten, was sie mit ihrer Unterschrift bewirkten. Doch das ist graue Theorie. Die Wirklichkeit ist bunt und gefährlicher, zumal wenn wortgewandte Zeitgenossen naive Mitbürger für ihre Zwecke instrumentalisieren wollen.
Die Affäre um die angeblich unfreiwilligen Kandidaten wird als Kuriosum in die Geschichte der Luxemburger Wahlen eingehen. Und als Beweis, dass das Land tatsächlich ein politisch demokratisches ist, da sogar seltsame Zeitgenossen zur Wahl zugelassen werden. Das ist gut so. Andernfalls würden andere darüber befinden, wer kandidieren darf oder nicht. Freilich wird man dabei das Risiko in Kauf nehmen müssen, dass nicht gerade „lupenreine Demokraten“ ebenfalls gewählt werden könnten. Aber da in der Regel aufgeklärte und wohlinformierte Bürger zur Wahl schreiten …
Da die Leute ja zuhause unterschrieben haben, müsste doch das gesetzliche Widerrufsrecht für 14 Tage gelten, wie für alle solche Verträge.
Un scandale c'est un fait, on a une législation qui est bien, si je veux faire une liste pour les élections législatives je dois connaître les conditions la loi, et la respecter, c'est un fait.