Radikal verbieten, also Prostituierte und Kunden bestrafen? Nur den Freier vor Gericht stellen? Gesetzlich regeln, damit der Staat die Übersicht behält? Keines dieser Modelle passt Luxemburg. Das geplante Gesetz schreibt den Istzustand fort.
Präzisiert wird jedoch, wann der Nutznießer sexueller Dienste bestraft werden kann. Damit ergänzt die Regierung die Rechtsmittel zur Bekämpfung von Zwangsprostitution. Diese Haltung mag überraschen, zumal sie auch von einer grünen Partei mitgetragen wird. Die Erklärung leuchtet jedoch ein: Das Problem lasse sich national nicht lösen, so die Abgeordnete Josée Lorsché. Da müsse eine europaweite Lösung her.
Die Erfahrungen aus Frankreich belegen diese Einschätzung: Seit Inkrafttreten des Verbots ist die Nachfrage nach Sexdiensten im deutschen und belgischen Grenzgebiet gestiegen. Übrigens: Die Frage ist so komplex, dass sie sogar Organisationen entzweit, die bisher für Zucht und Ordnung standen und die dem gemeinen Volk stets Orientierung in schwierigen Fragen gaben. Auch unsere CSV. Während sich ihre Vertreter im Justizausschuss des Parlaments für den Status quo aussprachen, vertraten ihre Abgeordneten im Gleichstellungsausschuss dem Vernehmen nach ein radikales Verbot: Schwedisch, sonst nichts.
Aber derlei Meinungsvielfalt gehört wohl zum Wesen einer Volkspartei.
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