Diese und andere Fragen waren bislang nicht oder nur unzureichend gesetzlich geregelt.
Die frühere Regierung hatte zwar einen Deontologie-Kodex verabschiedet, der allerdings lediglich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhte und zum Beispiel beim Wechsel von Luc Frieden zur Deutschen Bank nicht greifen konnte, da er erst Anfang dieses Jahres publiziert worden war, als Frieden längst nicht mehr Luxemburger Finanzminister war.
Solche moralisch fragwürdigen Wechsel (immerhin war Frieden bis 2013 bei allen Gipfeln der EU-Finanzminister zugegen und weiß nicht nur um die Vorgehensweise dieses hohen Gremiums, sondern auch um etwaige geheime Abkommen etc., die seinem neuen Arbeitgeber mehr als nützlich sein können) werden nach Publikation des entsprechenden großherzoglichen Reglements „zu den deontologischen Regeln der Regierungsmitglieder, ihren Rechten und Pflichten in Ausübung ihrer Funktion“ nicht mehr stattfinden können, und wenn, dann nur unter einer Reihe von Auflagen.
Der Text, der vergangene Woche von Justizminister Felix Braz öffentlich vorgestellt wurde, sieht so unter Sektion 7 vor: „Pendant les 2 ans qui suivent la fin de leur mandat, il est interdit aux anciens membres du Gouvernement d’utiliser ou de divulger des informations non accessibles au public, obtenues lors de leur fonction ou de donner à leurs clients, leur entreprise, leurs associés en affaires ou leur employeur des conseils fondés sur ces informations et d’en tirer ainsi un avantage.“
Auch dürfen ehemalige Minister keinen Einfluss beim Ministeriumspersonal oder anderen hohen Beamten nehmen.
Geschenke nur bis 150 Euro
Die gleiche Klarheit ist in anderen Artikeln des Reglements zu finden, etwa bei der Annahme von Geschenken aller Art.
Geschenke und Übernachtungsangebote dürfen im Rahmen der üblichen diplomatischen Gepflogenheiten angenommen werden; allerdings dürfen keine Gefälligkeiten ausgetauscht werden, wenn die Regierungsmitglieder dadurch in ihren Handlungen und Entscheidungen beeinflusst werden können.
Werden die Minister und Staatssekretäre durch die Annahme eines Geschenks nicht beeinflusst, so ist der Wert dennoch auf 150 Euro begrenzt, was angesichts der ministeriellen Entschädigungen wohl kaum als Mittel der Bestechung infrage kommt.
Ein weiterer Abschnitt des Reglements behandelt die Nutzung der Dienstfahrzeuge, die ja bereits für Polemik gesorgt hatte („Closener-Affäre“).
Nun ist klar, dass Regierungsmitglieder ihre Dienstfahrzeuge für reine Ferienreisen nutzen können; die anfallenden Unkosten müssen sie allerdings zurückzahlen.
Das Regelwerk, das in Rekordzeit von den zuständigen Beamten auf den Instanzenweg gebracht wurde (Staatsrat und Parlament werden sich noch damit beschäftigen), erhielt noch am Tag der Publikation reichlich Lob von jener Vereinigung, die als besonders kritisch im Umgang mit Fragen der Deontologie bekannt ist.
Transparency International beschrieb den Text immerhin als geeignetes Mittel, Luxemburg seine Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene zurückzugeben. Auch die Kritik, die seitens der CSV kam, der Text sei kein Gesetz, sondern lediglich ein Reglement und deshalb nicht ausreichend, widerlegte Transparency International (ebenso wie Felix Braz einige Stunden vorher).
Die Form des großherzoglichen Reglements wurde gewählt, weil keine neuen strafrechtlichen Konsequenzen, die nicht bereits im Strafgesetzbuch vorgesehen sind, darin vorkommen und weil nach der Verfassungsreform ein sich auf die Verfassung berufendes Ministergesetz verabschiedet werden wird.
Nachdem sich auch die Parlamentarier einen Kodex gegeben haben, fehlen jetzt nur noch entsprechende Texte für die Lokalpolitiker und die hohen Beamten …
Robert Schneider
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