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Keine Polizei im Wald

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Über Vorschriften in Schutzzonen.

Der „Lallenger Bierg“ zwischen Esch/Alzette, Schifflingen und Kayl ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Vor allem am Wochenende führen dort viele Menschen ihre Hunde aus und Mountainbiker kurven durch die engen Pfade des ehemaligen Tagebaugebiets.

Luc Laboulle llaboulle@tageblatt.lu

Zugleich gilt es die seltene Flora dort zu schützen, weshalb die Regierung den „Lallenger Bierg“ als Schutzgebiet ausgewiesen hat. Das ist gut und auch wichtig, denn die Trockengräser und Orchideen sind ein wichtiger Bestandteil der Naturlandschaft in der Minetteregion.

Sollte diese Schutzmaßnahme allerdings allzu strenge Auflagen für Wanderer, Hundehalter und auch Mountainbiker beinhalten, könnte der „Lallenger Bierg“ schnell zur menschenleeren Museumslandschaft werden. In der für luxemburgische Verhältnisse stark urbanisierten Minetteregion gibt es nur noch wenige Wälder und Naherholungsgebiete, wo die Bürger einen Tag in der freien Natur genießen können. Anstatt allzu strenge Vorschriften zu erlassen, wäre es besser, an die Vernunft jedes Einzelnen zu appellieren, sich an die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens zu halten. Denn Vorschriften haben nur einen Sinn, wenn ihre Einhaltung auch kontrolliert wird. Und wer will schon allen Ernstes eine Waldpolizei, die darauf achtet, dass die Hunde brav an der Leine laufen und Mountainbikefahrer nur noch über befestigte Wege fahren?