Wer einen Platz in der Gesellschaft haben will, braucht eine Arbeitsstelle. Dieser Grundsatz verdeutlicht, warum der Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle bei der Integration von Flüchtlingen spielt. In Zeiten zunehmender Asylanträge ist es besonders wichtig, die Integration von Flüchtlingen über den Arbeitsmarkt zu fördern. In diesem Punkt ist in Luxemburg jedoch noch Luft nach oben, besonders, was Asylbewerber betrifft, die den Flüchtlingsstatus noch nicht erhalten haben.
" class="infobox_img" />Damien Valvasori
dvalvasori@tageblatt.lu
Diese Personengruppe hat es nämlich zurzeit besonders schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Theoretisch ist es den Arbeitgebern zwar möglich, Asylbewerber über den Weg der „occupation temporaire“ einzustellen, allerdings ist die entsprechende Prozedur viel zu kompliziert und langwierig. Es stellt sich zudem die Frage, warum ein Asylbewerber frühestens neun Monate nach Einreichung des Asylantrags einen Antrag auf Erhalt einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis stellen darf. Motivierte Personen werden auf diese Weise ausgebremst. In Deutschland erhalten Asylbewerber, die den Flüchtlingsstatus noch nicht haben, bereits nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die Luxemburger Regelung sollten sich demnach besonders die Rechtspopulisten vor Augen führen, die so gerne behaupten, dass die Flüchtlinge dem Staat absichtlich auf der Tasche liegen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können