Gerhard Schröder ist dabei, seinen Ruf vollends zu ruinieren. Es geht nicht noch tiefer? Doch, es geht. Schröder liefert ein Exempel, das keine Probe mehr braucht, auch wenn es jetzt wieder juristisch wird. Recht ist Recht. Das stimmt. Aber jetzt muss erst einmal festgestellt werden, ob Schröder in diesem Fall recht hat. Ein ehemaliger Bundeskanzler klagt – gegen den Deutschen Bundestag. Das ist schon ziemlich einmalig. Ob Schröder wieder bekommt, was er will und was ihm zuvor die Bundestagsverwaltung nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses entzogen hat, entscheidet nun ein Gericht – oder Gerichte.
Schröder will seine vollen Sonderrechte als ehemaliger Bundeskanzler mit voll ausgestattetem Bundestagsbüro zurück — und dazu gehören auch Mitarbeiter. Der ehemalige SPD-Vorsitzende müsste in einem solchen Fall aber erst einmal qualifiziertes Personal finden, das bereit ist, für ihn, den Alt-Kanzler und Russland-Lobbyisten, zu arbeiten. Seine früheren Mitarbeiter im Bundestagsbüro jedenfalls kündigten teils langjährige Vertrauensstellungen, weil sie Schröders nibelungentreue Freundschaft zu Russlands Kriegstreiber Wladimir Putin nicht länger unterstützen wollten. Aus und vorbei. Auch dies: ziemlich einmalig.
Tatsächlich steht auch ein Bundeskanzler außer Diensten in der Pflicht, die Interessen seines Landes, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland, zu vertreten. Deshalb werden ihm auch nach Ablauf seiner aktiven Amtszeit Sonderrechte gewährt: Büro, Mitarbeiter, Personenschutz, Dienstwagen. Bei Schröder darf man getrost die Frage stellen, ob er solche Interessen des Landes gerade in Zeiten eines verbrecherischen Angriffskrieges mitten in Europa tatsächlich noch vertritt, wenn er aufseiten des Aggressors für russische Energiekonzerne lobbyiert und sich von Putin nicht lossagen will oder kann.
Eine Frage des Anstandes
Schröder mag sich juristisch im Recht fühlen, deswegen klagt er ja. Moralisch ist er im Unrecht. Eine Frage der Ehre? Vor allem ist es eine Frage des Anstandes. Ein parlamentarisch-demokratischer Offenbarungseid. Das Parteiordnungsverfahren, das 17 regionale SPD-Vereine gegen ihn wegen seiner fehlenden Distanzierung von Putin und seinem anhaltenden Engagement für russische Energiekonzerne angestrengt hatten, endete mit einem Erfolg für Schröder – in erster Instanz. Der ehemalige Parteichef kann – vorerst – ohne jede Rüge SPD-Mitglied bleiben. Das ändert nichts an der Tatsache, dass Schröder in der SPD menschlich und politisch isoliert ist. Ein Alleingänger, der es nun dem ganzen Land zeigen will. Sollte Schröder am Ende sein Bundestagsbüro mit allen Sonderrechten zurückbekommen, weil ein Gericht es so verfügt, dann kann er dort auf Kosten der Allgemeinheit Reden schreiben lassen. Nur: Wer will ihn noch hören? Im Interesse Deutschlands handelt Schröder ganz sicher nicht mehr, auch wenn er das selbst noch so sehen mag.
Wieviele Politiker müssten eigentlich verklagt werden,
es gibt sehr wenige die kein Dreck am Stecken haben,
wenn es ums dreckige Geld geht dann sind alle präsent,
egal welcher politischen Partei sie angehören.
Ab nach Moskau und nicht mehr zurück. Dies zählt auch für luxemburger sozialistische Spitzenleute.
Da haben wir doch auch sozialistische Spitzenleute in Luxemburg die im selben Boot sitzen. Aber was solls.Man lebt nur einmal.
Welch ein krasser Unterschied zu Helmut Schmidt! Stil und Klasse hat man - oder eben nicht. Seine Lidstraffung war umsonst - er sieht's nicht (ein)!