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Gut zu Gesicht

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Ehre, wem Ehre gebührt: LSAP-Wirtschaftsminister Etienne Schneider hat sich vor knapp drei Wochen vorgewagt und für das Wahlrecht für in Luxemburg ansässige Ausländer starkgemacht.

Ehre zuteil wird in diesem Zusammenhang auch seinem Partei- und Regierungskollegen, Außenminister und Vize-Premier Jean Asselborn. Dieser hat sich in einer Fernsehsendung ganz klar hinter bzw. vor seinen Kollegen gestellt.

Tom Wenandy twenandy@tageblatt.lu

So weit, so gut! Wichtig ist bzw. war, dass einer (und in der Person des Wirtschaftsministers bzw. des Außenministers ist dies nicht irgendwer) die Debatte lanciert hat.

Und so viel vorweg: Wir teilen die Meinung der LSAP-Politiker, diverser Ausländerorganisationen und verschiedener anderer Parteien, wie z.B. „déi gréng“, die sich wie die Sozialisten seit Jahren für ein Ausländerwahlrecht auch bei Parlamentswahlen aussprechen.

Nun ist das Thema aber ein sehr heikles. Immer wieder tauchen in dieser Debatte Begriffe wie Ausverkauf, Identität, Kultur, aber eben auch Fremdenfeindlichkeit auf.

Sachlich betrachtet ist die Situation eigentlich klar: In Luxemburg leben derzeit rund 44 Prozent Nicht-Luxemburger, und bei der aktiven ansässigen Bevölkerung (Grenzgänger also einmal ausgeklammert) ist das Verhältnis zwischen Luxemburgern und Nicht-Luxemburgern quasi ausgeglichen.

In diesem Sinne – Stichwort defizitäre Demokratie – wäre es, wie von u.a. der LSAP gefordert, nur logisch, wenn im Großherzogtum lebende Ausländer bedingt auch zur Parlamentswahl schreiten könnten. Und wie TNS Ilres in einer Anfang dieser Woche veröffentlichten Umfrage festgestellt hat, sind rund zwei Drittel aller Einwohner des Landes für eine Ausweitung des Wahlrechts für Ausländer.

Der Teufel steckt im Detail

Aber eben nur bedingt, wohl gemerkt. Denn wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Und dieses Detail muss diskutiert werden. Denn eigentlich ist es mehr als ein Detail. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Nicht-Luxemburger sich eben hinsichtlich der Zusammensetzung des Luxemburger Parlaments, also der gesetzgebenden Instanz des Landes, beteiligen dürfen oder nicht.

Eine Mehrheit der Luxemburger (laut dem oben genannten Meinungsforschungsinstitut) ist der Auffassung, dass dies nur über den Weg der Staatsbürgerschaft geschehen soll. Wobei die Zugangsbedingungen vereinfacht werden sollten. Dieser Argumentation ist wenig hinzuzufügen. Wenn jemand wählen will, soll er die Nationalität entsprechend den vorgegebenen Bedingungen annehmen. Schließlich ist eines der höchsten an die Staatsbürgerschaft gekoppelten Rechte jenes, an Parlamentswahlen teilzunehmen.

Nur: Sogar wenn die diesbezüglichen Bedingungen vereinfacht werden, sollte man Nicht-Luxemburger dazu „zwingen“, wenn sie wählen wollen, die Nationalität ihres neuen Heimatlandes anzunehmen? Ja, werden sicherlich einige sagen, jedoch riskiert dieser Schritt, das gewollte Mehr an Demokratie nicht zu erreichen. Ob ein Franzose, Deutscher oder plakativ ein Marokkaner die luxemburgische Staatsbürgerschaft annimmt: es wird ihn nicht in seinem Wesen verändern. Das Wort „Nationalität“ verliert dementsprechend jede Bedeutung.

Sinnvoll wäre es, gewisse Mindestregelungen festzulegen, wie z.B. eine Mindestresidenzdauer von fünf Jahren plus den offiziellen Eintrag in die Wählerlisten. Gepaart mit den entsprechenden Informations- und Diskussionsveranstaltungen.

Dabei ist die Idee, die der Direktor der Handelskammer, Pierre Gramegna, jüngst vorgeschlagen hat, wohl nicht die schlechteste. Virtuell könnten in den kommenden fünf Jahren Nicht-Luxemburger per Internet an Wahlen teilnehmen, gleichzeitig sich auch zu aktuellen politischen Themen äußern. Danach könnte die Politik dann eine „endgültige“ Entscheidung treffen.

In jedem Fall würde aber das Ausländerwahlrecht einem kleinen, aber kosmopolitischen Land wie Luxemburg gut zu Gesicht stehen.