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Erst am Ziel, oder unterwegs?

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Nationalitätsgesetz

Ist der Erhalt der Luxemburger Staatsbürgerschaft der Abschluss eines Integrationsprozesses? Quasi die „Belohnung“? Oder soll man die Luxemburger Nationalität auch bereits während dieses Prozesses erlangen dürfen, sofern man dies denn will?
„Das ist eine Sache der Philosophie“, sagt Historiker Denis Scuto, und er beantwortet die Frage für sich selbst wie folgt: „In einem Immigrationsland wie Luxemburg ist es auf jeden Fall besser auf dem Weg zur Integration.“

Eine Tatsache, an der nicht zu rütteln ist und die an dieser Stelle bereits mehrfach erläutert wurde, ist: ein Nationalitätsgesetz ist nicht der alleinige Garant für mehr und bessere Integration. Es ist ein mögliches Instrument, um ausländische Mitbürger in unserer Mitte zu integrieren.
Dass dieses eine Instrument in der öffentlichen Diskussion stets mit dem Anhängsel „Luxemburger Sprache“ daherkommt, wäre nicht nötig. Die Diskussion ist aber nun mal die, die sie ist. Sie wird oft polemisch geführt in einem Land mit drei offiziellen Amtssprachen. Das ist der Sache – in dem Fall der Integration – nicht unbedingt dienlich.

Denn die derzeitige Entwicklung, der Immigrationsdruck, wird aller Voraussicht nach kaum weniger werden, sondern eher noch zunehmen. Man muss sich also damit auseinandersetzen. Ob die luxemburgische Sprache – die dem Vernehmen nach vielleicht sogar mehr „lebt“ denn je – wirklich der wichtigste Ansatz ist, wagen wir zu bezweifeln.