Gestern wurde das Urteil im Prozess zwischen der „Allianz vun Humanisten, Atheisten an Agnostiker“ (AHA) und der Initiative „Fir de Choix“ gesprochen. Der Präsident von AHA, Laurent Schley, wurde auf der gesamten Linie freigesprochen. Ein richtiges Urteil – denn hätte das Gericht den Mann zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, wäre dies eindeutig ein Angriff auf die Meinungsfreiheit gewesen.
phammelmann@tageblatt.lu
In einem Facebook-Kommentar war die Rede von „reliéise Fanatiker“ gewesen. Es sollte ein satirischer Post sein und keine konkreten Personen wurden angegriffen. Die Gerichtschronisten staunten nicht schlecht, als die Staatsanwaltschaft zwei Monate Haft auf Bewährung beantragte. Die Substitutin fand den Facebook-Eintrag nicht lustig. „Es sollten Menschen ausgelacht werden“, hieß es.
Man kann sich demnach die Frage stellen, ob die Substitutin heiliger als der Papst ist, denn sie hatte schließlich eine Haftstrafe, wenn auch mit Bewährung, beantragt, obwohl es nur um einen harmlosen Kommentar ging, der zudem noch mit einem Smiley gekennzeichnet war, so dass auch jeder den Witz verstehen sollte. Nachdem das Urteil gestern fiel, waren nicht nur Laurent Schley und sein Anwalt erleichtert, sondern auch die Vertreter der Medien. Die Richter haben also eine vernünftige Entscheidung getroffen, die nicht in die Meinungsfreiheit eingreift.
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