Seit mehreren Jahren arbeitet die entsprechende parlamentarische Kommission, erst unter Paul-Henri Meyers, jetzt unter Alex Bodry, an einem neuen Text für das Grundgesetz.
" class="infobox_img" />Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu
Das Referendum vom 7. Juni bietet dabei den Bürgern die Möglichkeit, bei zumindest drei Aspekten ihre Meinung auszudrücken, die anschließend auch in die Texte einfließen soll. Das Referendum bzw. sein Ausgang soll dabei nicht rein konsultativ verstanden werden, sondern der Volksentscheid soll umgesetzt werden. Dass die konstitutionelle Reform nicht so mutig ausfällt, wie einige es möchten, liegt u.a. daran, dass Verfassungsänderungen nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament durchgeführt werden können. Damit sind solch grundlegende Änderungen wie etwa die Abschaffung der Monarchie angesichts der Mehrheitsverhältnisse (die Stimmen der CSV werden für alle Änderungen gebraucht) nicht durchsetzbar.
Dennoch wären die Grundsätze des Luxemburger Staates um einige symphatische Neuerungen erweiterbar. Warum etwa nicht das Recht auf Streben nach Glück, wie es in der US-Verfassung steht, in die Luxemburger Konstitution einschreiben? Aber die Diskussion ist ja noch offen …
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