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Das Urteil

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Mit Spannung blickt die Sportwelt am Mittwoch (30.01.13) nach Strassen, wo am Abend das Urteil in der Dopingaffäre um Frank Schleck erwartet wird.

Kommt der Tour-Dritte von 2011 mit einem blauen Auge davon, wie bereits 2008 in der Untersuchung um die 7.000-Euro-Überweisung an den Dopingarzt Eufemiano Fuentes? Oder wird der ältere der Schleck-Brüder für zwei Jahre gesperrt?

„Eigentlich müsste man ihn zwei Jahre sperren. Sonst macht man Tür und Tor auf und wir stehen wieder am Ausgangspunkt im Dopingkampf“, sagte Professor Fritz Sörgel, Leiter des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg, am Dienstag im Tageblatt-Interview. Was der Dopingfachmann damit meint: Die Bekämpfung der illegalen Leistungsmanipulation ist nur sinnvoll, wenn die Beweislastumkehr gilt. Ein des Dopings überführter Sportler muss demnach nachweisen können, dass das verbotene Mittel ohne eigenes Zutun in seinen Körper gelangt ist. Da spielt es keine Rolle, wie hoch oder niedrig die Dosierung der Substanz ist. Und es spielt auch keine Rolle, ob sie eine leistungssteigernde Wirkung hat oder nicht. „Ich weiß, es ist hart. Und es kann zu Ungerechtigkeiten kommen. Aber der Sportler ist für seinen Körper verantwortlich“, so Professor Sörgel weiter. Bitter für Frank Schleck, der sich der Regelstrafe bei Dopingvergehen von zwei Jahren Sperre, und so vielleicht sogar dem Karriereende, gegenübersieht.

Egal, wie es ausgehen wird, die Urteilsverkündung wird Schlagzeilen machen, nicht nur in Luxemburg.