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Das «Bail-between»

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Künftig sollen Steuerzahler nicht mehr zur Kasse gebeten werden, um marode Banken zu retten. Premierminister Juncker hat sich eigentlich mehr erwartet, hält die Einigung „in ihren großen Linien aber für gut“.

Es sei im Interesse der Banken, sich gegen künftige Krisen selbst zu wappnen. Dieser Paradigmenwechsel vom „Bail-out“ zum „Bail-in“ ist zunächst begrüßenswert. Die Entscheidung der EU-Finanzminister erscheint mutig. Wie so oft gibt es jedoch wieder einen Haken bei dem europäischen Beschluss. Auf Druck der Finanzwelt wurde eine „Hintertür“ eingebaut.
Reißen alle Stricke im Fall einer Bankenrettung, bleibt den EU-Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität und Autonomie erhalten. Daraus ergibt sich das alte Problem, dass jede Regierung in der Europäischen Union selbst entscheiden darf, ob und welche Einleger und Gläubiger sie an den Sanierungskosten beteiligen will – nachdem die acht Prozent überschritten und die nationalen Abwicklungsfonds mit bis zu fünf Prozent der Verbindlichkeiten eingesprungen sind. Somit bleibt den Mitgliedstaaten im schlimmsten Fall die Möglichkeit, Zocker-Banken mit öffentlichen Geldern zu retten. Und den Bürger erneut für die Fehler und die mangelnde Willensstärke der EU-Politiker zur Kasse zu bitten. Ein fauler Kompromiss, ein wahres „Bail-between“.