Der erste überlieferte Streik (vom englischen «strike» – Schlag), der damals wohl nicht als solcher bezeichnet wurde, fand laut auf Papyrus überliefertem Text des altägyptischen Schreibers Amun-Nechet im November 1159 v. Chr., also im 29. Regierungsjahr von Pharao Ramses III., statt. Seit 18 Tagen hatten die Arbeiter ihr Deputat an Getreide nicht erhalten und wehrten sich legitimerweise gegen die fehlende Entlohnung.
Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu
Laut Wikipedia streikten die Gürtlergesellen in Breslau 1329 ein ganzes Jahr lang. Das Mittel der Arbeitsniederlegung bzw. Arbeitsverweigerung kann demnach auf eine lange, teils blutige Geschichte zurückblicken und ist auch heute ein wichtiges Instrument der Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Forderungen.
Es ist demnach durchaus nachvollziehbar, dass die Gewerkschaftsbewegung unwirsch wird, wenn dieses fundamentale Recht infrage gestellt wird, wie die Arbeitgeber dies im Rahmen der internationalen Arbeitskonferenz der OIT («Organisation internationale du travail») seit Juni 2012 tun. Die Arbeiten in der Konferenz werden seit knapp drei Jahren blockiert, weil das Streikrecht in der Konvention 87 der OIT festgehalten ist.
Ein weltweiter gewerkschaftlicher Aktionstag, der am Mittwoch (18.02.15) stattfindet, verweist hierauf. OGBL und LCGB fordern eine Stellungnahme der Luxemburger Arbeitgeber. Die auf sich warten lässt …
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