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EnergiekriseRegierungsrat gibt grünes Licht für Maßnahmen des „Solidaritéitspak 2.0“

Energiekrise / Regierungsrat gibt grünes Licht für Maßnahmen des „Solidaritéitspak 2.0“
Die Regierung will mit zusätzlichen Finanzspritzen die Energietransition weiter vorantreiben Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

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Das während der Tripartite-Verhandlungen beschlossene Maßnahmenpaket steht kurz vor seiner finalen Umsetzung. Der Regierungsrat gab am Freitag seine Zustimmung, jetzt müssen die Gesetzentwürfe nur noch in der Chamber diskutiert und anschließend gestimmt werden. Ein Überblick.

Der Regierungsrat hat am Freitag (11.11.) einem Maßnahmenpaket zugestimmt, auf das sich die Regierung und die Sozialpartner im Rahmen des Tripartite-Abkommens, dem „Solidaritéitspak 2.0“, geeinigt hatten. Das Maßnahmenpaket soll unter anderem dabei helfen, die Abhängigkeit der Haushalte von fossilen Energieträgern zu verringern und deren Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben, geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Umwelt- und Energieministeriums hervor.

So soll die Stromrechnung von Privathaushalten (mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh) anhand eines staatlichen Zuschusses stabilisiert werden. Diese Maßnahme wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Am 1. Oktober trat bereits eine Maßnahme zur Reduzierung der Erdgaspreise für Privathaushalte in Kraft. Der Preis, den die Verbraucher letzten Endes zahlen, wurde auf jenen vom September 2022 plus maximal 15 Prozent festgesetzt. Auch diese Maßnahme sowie das Übernehmen der Netzkosten durch den Staat gelten bis Ende Dezember 2023.

Zudem soll die bereits seit dem 31. Oktober geltende Reduktion von 15 Cent pro Liter (inkl. Steuern) auf Heizöl bis Ende Dezember 2023 verlängert werden. Wie schon die vorher genannten Maßnahmen wird auch diese ohne weitere gesetzliche oder administrative Schritte automatisch in Kraft treten.

Auch der Preis für Flüssiggas wird im Zeitraum vom 31. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023 um 20 Cent pro Kilogramm gesenkt, heißt es in dem Schreiben.

Darüber hinaus soll eine temporäre Ermäßigung von 35 Prozent auf lose Pellets für die Primärheizung eingeführt werden. An diese Finanzspritze sind allerdings ein paar Einschränkungen geknüpft: So wurde ein Höchstbetrag von 200 Euro (inkl. MwSt.) pro Tonne festgesetzt. Zudem gilt die Ermäßigung nur für Lieferungen per Tankwagen an Privathaushalte auf dem Gebiet des Großherzogtums mit einer Höchstmenge von fünf Tonnen pro Lieferung. Für Residenzen mit mindestens zwei Wohneinheiten gilt eine Höchstmenge von zehn Tonnen pro Lieferung. Außerdem wird die Ermäßigung nur bei bestimmten Lieferanten appliziert, die in einem zu diesem Zweck angelegten Register festgehalten wurden. Die Maßnahme tritt am 1. Januar 2023 automatisch in Kraft und gilt das ganze Jahr über.

Sämtliche Maßnahmen werden allerdings noch einmal in der Chamber diskutiert, bevor sie definitiv in Gesetzesform gegossen und gestimmt werden.

„Klimabonus Wunnen“

Neben den Maßnahmen des „Solidaritéitspak 2.0“ genehmigte der Regierungsrat außerdem einen Gesetzentwurf sowie eine großherzogliche Verordnung für eine temporäre Veränderung der „Klimabonus Wunnen“-Finanzhilfen. Demnach wird der „Ersatzbonus“ beim Ersetzen eines bestehenden, mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizkessels durch eine auf erneuerbarer Energie basierende Heizanlage von 30 auf 50 Prozent erhöht. Diese Maßnahme soll für alle Anlagen, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben werden, gelten.

Anträge auf Finanzhilfen für fotovoltaische Solaranlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft betrieben werden, sollen einen Aufschlag von 25 Prozent erhalten. Auch Finanzhilfen für nachhaltige Energiesanierungen ist ein 25-prozentiger Zuschlag geplant. Die Maßnahme käme für all jene infrage, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 einen Antrag auf eine Absichtserklärung gestellt haben.

Auch die Speicher für den von einer Fotovoltaikanlage erzeugten Strom sollen künftig gefördert werden – allerdings nur, sofern der Speicher gleichzeitig mit der Fotovoltaikanlage gebaut wird, teilen die Ministerien in dem Presseschreiben mit.

MarcL
16. November 2022 - 12.34

@Grober J-P.: Wenn's ums Geld geht muss man selber zum Taschenrechner greifen und beim Klima Agence-Berater nachfragen. Erfahrungsgemäss wissen die Heizis nicht alles über Prämien und Klima-Bonus. Superreduzierten TVA-Satz nicht vergessen!

Grober J-P.
15. November 2022 - 10.41

„Solidaritéitspak 2.0“ Nur Augenwischerei, wenn man sich neue "ENERGIE" Anlagen leisten kann, kriegt man Energiebonus!

Grober J-P.
15. November 2022 - 10.37

Ersatzbonus: "Energie basierende Heizanlage von 30 auf 50 Prozent erhöht." Erklärt den Installateuren mal wie das funktioniert! "die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben werden, gelten." Dann sollte man auch mal Angebote bekommen die das alles im Detail beinhalten. Auf 12 Anfragen bisher nur 2 Antworten bekommen, ohne Ersatzbonus zu beziffern. "allerdings nur, sofern der Speicher gleichzeitig mit der Fotovoltaikanlage". Was soll das denn nun wieder? Man hat eine Solaranlage und darf keine Speicher nachrüsten?