Wenn ein Familienangehöriger stirbt, bleibt zunächst keine Zeit für Trauer. Der Arzt übergibt Ihnen einen Umschlag mit dem Totenschein, der Einsargungsbescheinigung und einer ärztlichen Bescheinigung, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trägt. Mit diesen Dokumenten müssen Sie binnen 24 Stunden beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der die Person verstorben ist, vorstellig werden. Familienstammbuch nicht vergessen (wenn Sie es innerhalb der kurzen Zeit finden)! Im Einwohnermeldeamt trägt der Beamte den Sterbefall ein und stellt eine Sterbeurkunde aus. Davon übergibt er Ihnen mehrere Abschriften sowie die Genehmigungen für die Überführung des Leichnams und seine Beisetzung.
Inzwischen haben Sie bereits das Bestattungsinstitut kontaktiert und etliche Auskünfte gegeben. Möglicherweise bleibt dennoch eine entscheidende Frage offen: Wie und wo soll der Verstorbene bestattet werden? Sie gehen alle möglichen Optionen durch: Aschestreuwiese, Waldfriedhof, Kolumbarium und Familiengrab. Beigesetzt an einem ruhigen Ort, neben den verstorbenen Eltern, ein schöner Gedanke! Doch was hätte sich der geliebte Verstorbene eigentlich gewünscht? Er hat nie seinen Willen geäußert oder niedergeschrieben. Für ihn war einzig klar, dass sein Leichnam eingeäschert werden solle. Hin- und hergerissen zwischen dem, was ihm gefallen könne, auseinandergehenden Meinungen anderer Familienmitglieder und dem Ermessen „das wird wohl das Richtige sein“, nimmt man Entscheidungen, bestellt einen Blumenkranz, schreibt den Text der Todesanzeige, sucht ein „passendes“ Foto dazu und plant die Totenfeier. Kirchliche oder zivile Zeremonie? In aller Stille? Die Planung läuft.
Die Zeit vergeht im Fluge und die administrativen Pflichten beanspruchen Sie vollauf. Denn innerhalb von 72 Stunden sollen Behörden und Institutionen wie zuständige Gesundheits- und Rentenkasse, Sterbekasse, Medizinisch-Chirurgische Kasse, Versicherungsgesellschaften und Bankinstitute über den Sterbefall informiert werden. Die Erbschaftserklärung brauchen Sie erst innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers einzureichen (Aufatmen!).
Doch nicht nur die unzähligen Verwaltungsschritte, die vielen Gestaltungsmöglichkeiten der Feier, die unterschiedlichen Vorstellungen und die letztendlich getroffenen Entscheidungen verlangen dem Einzelnen einiges ab.
Auch der Preis für alle diese Dienstleistungen am Verstorbenen kann so manchen Hinterbliebenen hart treffen. Die Rechnungen lassen nämlich nicht auf sich warten und müssen bezahlt werden. Natürlich möchte jeder würdevoll Abschied nehmen, dem Verstorbenen den schönsten Bestattungsort widmen, ihm eine angemessene Trauerfeier schenken, und so wird nur allzu schnell der Kostenfaktor vergessen.
Einäscherungskosten: 1.700 Euro; Transport von Urne und Blumen, Bestattungszeremonie und kommunale Kosten: 200 Euro; Blumenkranz: 275 Euro; Öffnung und Schließung des Grabes: 563 Euro; Beschriftung des Grabes: 387 Euro; Todesanzeige mit Foto in zwei Tageszeitschriften: 400 Euro + 280 Euro; Dankeskarten mit Briefumschlägen: 234 Euro. Das macht einen Gesamtbetrag von 4.039 Euro aus.
Rechnen Sie die Hinterbliebenenunterstützung der Gesundheitskasse von 1.058,72 Euro ab, bleibt Ihnen immer noch eine stolze Restsumme von 2.980,28 Euro, also sozusagen 3.000 Euro, zu begleichen.
Bei dieser Summe stellt sich eine wesentliche Frage: Wer kann sich das heute noch leisten? Natürlich kann man „billiger“ planen, doch was wird dann aus dem Wunsch des Verstorbenen oder/und der hinterbliebenen Familienmitglieder nach einer ihren Vorstellungen und Überzeugungen entsprechenden Verabschiedung. Eine reine Frage des Preises?
Wäre es nicht an der Zeit, den Betrag von 130 Euro (gerechnet auf einen Index von 100) des Beerdigungszuschusses der Gesundheitskasse an die Preisentwicklung anzugleichen? Dieser Betrag besteht schon seit einer Ewigkeit und wurde noch nie angepasst.
Fakt ist: Bist Du arm, wird Dein Verstorbener sehr diskret beerdigt. Sollten wir uns deshalb nicht auch die Frage stellen, ob wir wirklich noch alle gleich sind vor dem Tod?
Neben diesen Gedanken und Denkansätzen zum Thema geht mein besonderer Dank für die Unterstützung in der schweren Zeit an: Flamma, eine Vereinigung, die jedermann die Möglichkeit bietet, mittels eines geringen Mitgliedsbeitrages die Einäscherungskosten zu decken, an das Bestattungsinstitut und an die Beamten der involvierten Gemeinden für die professionelle Betreuung.
Dieser Leserbrief erschien am 24. August 2018 in Ausgabe 196.
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