„Für dieses Urteil brauchte Luxemburg also ganze neun Jahre. Ein Skandal!“, so die Stimme aus dem Volk. Und dabei ging es vor allem um das Strafmaß, das gegen den Flugkapitän verhängt wurde: dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung und 4.000 Euro Geldstrafe.
Auch wenn jeder Beteiligte am Dienstag zufrieden darüber war, dass endlich, ja endlich ein Urteil in dieser tragischen Affäre vorliegt, so bleibt doch der fade Beigeschmack, dass der Kapitän eigentlich sehr gut „davongekommen“ ist, zieht man in Betracht, welche Haltung und welches Benehmen er seit dem Unfall am 6. November 2002 an den Tag gelegt hat. Zuerst gibt er der Lebensgefährtin des beim Crash verstorbenen Kopiloten über mehrere Monate hinweg deutlich zu verstehen, Letzterer habe an den Schalthebeln gesessen und trage somit die Schuld am Unfall, dann gibt er plötzlich an, nichts mehr vom Unfallhergang zu wissen, gibt also auch keinen Fehler zu, obschon vieles dafür sprach, dass er selbst, er, der Kapitän, einen Landeanflug machte, der nicht regelwidriger hätte sein können, usw.
Apropos Urteil: Am Dienstag hörte man das Wort „Berufung“ laut und deutlich.
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