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Arbeitnehmer und -geber

Arbeitnehmer und -geber

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Nach dem luxemburgischen Arbeitsrecht ist es eine „normale“ Vorgehensweise. Dass in einem Tarifkonflikt nach Ablauf eines Kollektivvertrags dieser kündigt wird, um neu zu verhandeln.

Auch wenn es rechtens ist, muss es deshalb nicht annehmbar sein. Denn in Luxemburg war die Kündigung eines Kollektivvertrags bislang eher die Ausnahme.

War.

Denn nach der Cargolux und der Luxair ist es jetzt an der Reihe von ArcelorMitttal, alle Zähler auf null setzen zu wollen. Natürlich sind die Argumente immer die gleichen: Krise, zu hohe Produktionskosten und indirekt damit verbunden zu hohe Lohnkosten.

Ob bei dem einen oder anderen Unternehmen – diese Vorgehensweise kommt immer einer Erpressung gleich. Die da an die Angestellten gerichtet lautet: Entweder ihr werdet mehr für weniger arbeiten, oder aber das Unternehmen ist in Gefahr und im Falle einer Schließung oder Auslagerung werdet ihr ohnehin mit leeren Händen dastehen. Was bleibt da den Angestellten anderes übrig? Nicht viel, schließlich sind sie abhängig. Aber eine Möglichkeit, wenn auch keine risikolose, besteht. Sie können sich zur Wehr setzen, Nein sagen zu den ihnen aufgedrängten Bedingungen. Zusammen mit den Gewerkschaften können sie die Frage der Gewinne und der Gewinnmargen aufwerfen. Und zweifelsfrei darstellen, dass die „kleinen“ Arbeitnehmer eigentlich die „Arbeitgeber“ und Geldbeschaffer für die „großen“ sind.