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Cola à gogo bis ins kühle Grab

Cola à gogo bis ins kühle Grab

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In New York wollte nun also Bürgermeister Michael Bloomberg den Durstigen und Beladenen in seinem Herrschaftsbereich verbieten, Cola und ähnliche Zuckerplörre aus eimergroßen Behältnissen zu saufen.

Doch nun ist ihm ein Richter in den Arm gefallen. Das Verbot ist erst mal futsch. Was zu begrüßen ist.

Francis Wagner fwagner@tageblatt.lu

Denn begründet hat der Richter seine Sentenz u.a. damit, dass der Ukas des Stadtoberen den Tatbestand der Willkür erfülle.

Bloomberg ist nun schwer beleidigt, denn Milliardäre sind es gerade in den USA ja nun nicht gewohnt, dass ihnen jemand einen Wunsch abschlägt. Vor allem aber: Er hat es doch nur gut gemeint. „Ich versuche Leben zu retten. Fettleibigkeit tötet!“, so grämt er sich gar sehr.

Doch gerade darin, dass er es gut meint, liegt das Problem. Denn wir sind schnurstracks auf dem Weg in eine Despotie der Gutmeinenden. Es mangelt auf beiden Seiten des Atlantiks offenbar nicht an Zeitgenossen, die irgendwann einsehen müssen, dass heutzutage die Aussichten für das klassische Berufsbild des Diktators nicht mehr die Allerbesten sind.

Doch muss einer, dessen innigste Freude darin besteht, andere Menschen zu gängeln, zu bevormunden, zu infantilisieren und zu schikanieren, dafür mitnichten verzagen: Denn die Karriereaussichten für Tugendterroristen werden von Tag zu Tag besser. Und man braucht zudem nichts Nützliches dafür gelernt zu haben.

Wider die Tugendsalafisten!

Die Tugendterroristen meinen es nur gut, und gerade deswegen sollten wir sie innigst hassen. Weil sie besser wissen als wir selbst, was für uns gut ist, wähnen sie, uns dieses auch vorschreiben zu dürfen. Überall fühlen sich „little Hitlers“ dazu berufen, strafbewehrte Erlasse zu erteilen über das, was uns zu essen und zu trinken erlaubt sei. Und vor allem was nicht.

Diese Tugendsalafisten predigen, dass Drogen, ob legal oder illegal, für uns grundsätzlich haram zu sein haben und dass es unser aller gottverdammte Pflicht als Untertanen ist, so zu leben, dass wir der Allgemeinheit so wenig wie möglich auf die Tasche fallen.

Sicher, niemand hat das Recht, im Suff andere Menschen unglücklich zu machen, sei es im Straßenverkehr oder mit der Faust. Und der Staat hat dafür zu sorgen, dass einschlägigen Vorschriften und Verboten zur Geltung verholfen wird. Das „Recht“ des Kettenrauchers, anderen Menschen die Atemluft zu versauen, wenn er grad lustig ist, zählt natürlich ebenso wenig zu den Menschenrechten. Sehr wohl unter die Menschenrechte zu rechnen sollte aber die Freiheit von der bornierten Selbstgerechtigkeit, vom militanten Pharisäismus der Tugendterroristen sein.

Kein Zweifel: Der Mensch gräbt sich sein Grab mit seinen Zähnen. Und es ist das Recht, ja die Pflicht der Ärzte, ihre (zumeist uneinsichtigen) Patienten unter Androhung von Siechtum und Verfall davor zu warnen.

Zudem mag nun einer einwenden, dass die Selbstmästung mit Sirupbrause, womöglich unter systematischer Vertilgung pferdgerechter Portionen Popcorns, als besonders grausame Form der schleichenden Selbstentleibung einzustufen sei.

Doch ein freier Bürger, ein mündiger Mensch sollte dessen ungeachtet grundsätzlich über das Recht verfügen, seine bevorzugten Genussmittel so zu konsumieren, wie ihm beliebt.

Vom Rebensaft über die Sachertorte bis zu Nicots Kraut.

Es ist in der Tat die Freiheit – vor allem anderen –, die das Leben lebenswert macht.

Der grassierenden Tyrannei des parasitären Sozialklempnerunwesens ist daher entschlossen Einhalt zu gebieten: Erst teeren und federn. Dann Eisbein und Pils!