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Das Recht, zu wissen

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Es dauerte am Dienstag nur wenige Stunden, bis das Staatsministerium die Anschuldigungen von „déi Lénk“ dementierte. Alles nur ein Missverständnis: Janine Frisch sei nie die Zielscheibe irgendeiner direkten oder indirekten Überwachung gewesen.

Es wurde allerdings nicht dementiert, dass die Informationen über Frisch während der Überwachung der kurdischen Journalistin Zubeyde Ersöz anfielen, wie Frisch und Serge Urbany am Dienstag bei ihrer Pressekonferenz behaupteten. Interessant ist, dass die erwähnten Informationen anscheinend gesammelt wurden, nachdem Ersöz politisches Asyl in Luxemburg erhalten hatte. Ob man in diesem Fall von politischer Spionage gegenüber der ehemaligen hauptstädtischen Gemeinderätin Janine Frisch reden sollte, sei dahingestellt. Laut dem beigeordneten Generalstaatsanwalt war das Sammeln von Informationen über Frisch nicht legitim, deshalb sei die Akte zerstört worden.

Berechtigt ist die Aufregung der Betroffenen darüber, dass die Akte zerstört wurde, ohne ihr Einblick zu gewähren. Auch wenn das gesetzeskonform ist, müsste doch jeder Bürger erfahren dürfen, welche Informationen der Geheimdienst über ihn gesammelt hat. Vor allem wenn sich, wie in diesem Fall, herausstellt, dass die Datensammlung nicht „legitim“ war.