Dies ist laut Gesetz verboten. Wann das besagte Richtergremium die abgeschlossene Akte mit den Ermittlungen erhalten hat, ist uns nicht bekannt. Jedoch ist fraglich, ob die Richter, zumindest jener, dessen Verwandter in diesem Fall ermittelte, die Akte im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gelesen hat. Denn diesem hätte auffallen müssen, dass ein Verwandter sich ebenfalls mit der Akte beschäftigte. Fraglich ist ebenfalls, warum dies erst während der Verhandlung auffällt. Falls die Akte von den Richtern nicht im Detail studiert wurde, wäre dies ein Skandal und man will sich nicht vorstellen, als Opfer, Angeklagter oder als Zeuge vor solche Richter zu treten. Eine Gerichtsverhandlung dauert drei Stunden. Drei Stunden, die am Dienstag alles andere als produktiv waren. Zum einen muss der Präsident der Kriminalkammer nun einen Stellvertreter für den betroffenen Richter finden und zum anderen müssen alle Zeugen, die am Dienstag bereits aussagten, ihre Aussage wiederholen. Drei Stunden während denen die Richter, Anwälte und die Staatsanwaltschaft bezahlt werden. Zudem bedeutet es für den Angeklagten einen zusätzlichen Tag in Untersuchungshaft.
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