Laut Gesetzesprojekt 6670, gegen das am Freitag (25.04.14) voraussichtlich mehrere Tausend Schüler und Studierende demonstrieren werden, werden die finanziell ohnehin geschröpften Hochschulstudenten (70 Millionen Euro will die Regierung im Vergleich zu der vorigen Regelung einsparen) eine sogenannte Mobilitätsbörse erhalten können.
Voraussetzung hierfür ist das Studieren in einem anderen Land als dem Herkunftsland.
Nun mag diese Regelung für junge Luxemburger Sinn machen. Was aber ist etwa mit einem Franzosen, dessen Vater oder Mutter in Luxemburg arbeitet und der somit Anrecht auf besagte Börse hätte, würde er nicht ein Fach studieren, das er in Frankreich selbst absolvieren muss, will er später auch einen Job in dem Fach bekommen? Dies ist etwa der Fall bei Jurastudien. Auch wenn er Hunderte Kilometer von zu Hause entfernt eine Uni besucht, hat er laut vorliegendem Text kein Anrecht auf die Mobilitätsbörse, ebenso wenig wie übrigens auch ein Luxemburger aus dem Norden, der auf Belval studieren möchte und sich eine Wohnung in Esch nimmt. Neben diesem versteckten diskriminierenden Aspekt stimmt im Übrigen die gesamte Berechnungsbasis (Kosten für den Staat) von 6670 nicht. Keine gute Ausgangsbasis für Meischs Gesetzestext demnach …
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können