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Einen Versuch wert

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Wer den „falschen“ Namen hat, kann bei Job-Bewerbungen schnell durchfallen. Kinder von afrikanischen Einwanderern erfahren dies beispielsweise in Frankreich immer wieder. Bei gleicher Qualifikation hat es der Bewerber mit dem Namen „Abdullah“ deutlich schwerer als der mit dem Namen „Blanc“.

Damien Valvasori
dvalvasori@tageblatt.lu

Um Diskriminierungen dieser Art ein Ende zu bereiten, haben sich verschiedene Staaten dazu entschieden, sogenannte „anonyme Bewerbungen“ bei der Vergabe von öffentlichen Arbeitsstellen einzuführen. Hier macht der Bewerber keine persönlichen Angaben. Er verweist lediglich auf seine Qualifikationen. Der Name, das Geschlecht oder das Alter bleiben dem Arbeitgeber bis zum ersten Einstellungsgespräch verborgen. Auf diese Weise haben auch Personen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben, eine faire Chance, zumindest die zweite Runde, sprich das erste Einstellungsgespräch, zu erreichen. Und dann? Kritiker weisen zu Recht darauf hin, dass sich die Diskriminierung an diesem Punkt wieder durchsetzen kann. Das ist gut möglich, und dennoch ist das System der „anonymen Bewerbung“ einen Versuch wert. Denn auch wenn die Reichweite dieses Verfahrens ausbaufähig ist, hat sie im Gegensatz zu ihrem Konkurrenten, der Quotenregelung, einen großen Vorteil: Hier wird niemand diskriminiert, sei es im „positiven“ oder negativen Sinn