Unter anderem erwähnten wir die zivile Luftfahrt, sprich Luxair und die Cargolux. Tags darauf, also gestern, konnte bereits einer dieser Konflikte abgehakt werden. Bei Luxair wurde ein neuer Tarifvertrag unterzeichnet; neben den gefürchteten Aktionen der Gewerkschaften, die den nationalen Urlaubsfliegern nicht so gut ins Happy-Luxi-Schema passen würden, haben sicherlich auch die niedrigeren Kerosin-Preise (die bis auf Weiteres günstig bleiben werden) dafür gesorgt, dass der Vertrag nun doch zügig unter Dach und Fach gebracht werden konnte.
" class="infobox_img" />Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu
Das Unternehmen wollte eigentlich ein neues Lohnsystem durchsetzen, verwarf diese Idee ob des Widerstandes der Belegschaft und wegen der anstehenden Öffnung der Abfertigung für neue Gesellschaften (die den Vertrag auch anwenden müssen) aber schließlich.
Anerkennung nach zehn Jahren
Ein neues Lohnsystem will auch das Reinigungspersonal, und das schon seit Jahren. Bei diesem Konflikt geht es allerdings um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und die Forderungen sind nicht einmal überzogen: Zentrales Element, das vom entsprechenden Syndikat des OGBL verlangt wird, ist die Zuerkennung des Statuts des qualifizierten Arbeiters mit dem entsprechend höheren Mindestlohn nach zehn Berufsjahren.
Wer zehn Jahre unter schwierigen Bedingungen geschuftet hat, wer mit zahlreichen Reinigungsmitteln und teilweise schwerem Gerät hantieren muss, wer außerdem in vielen Fällen Diskretion wahren muss und dann arbeitet, wenn die meisten Feierabend haben, dem wird doch wohl ein kleines Plus zum Mindestlohn zustehen.
Dies sehen die Arbeitgeber der Branche allerdings anders; jedenfalls die Verantwortlichen der Föderation der Gebäudereiniger. Auch wenn einzelne Unternehmen wohl bereit wären, ihrem Personal bessere Arbeitsbedingungen zuzugestehen, so verweist die Föderation auf die ausländische Konkurrenz … im Übrigen ein Argument, mit dem praktisch jede Lohnerhöhung in quasi jedem Sektor abgewürgt werden könnte. Vor Gericht wurde außerdem unlängst ein Urteil bestätigt, das einer Betroffenen eben diesen qualifizierten Mindestlohn nach zehn Jahren rückwirkend zugestand. Und auch die «ausländische Konkurrenz» müsste sich im Falle des Abschlusses eines neuen, besseren Tarifvertrages für die gesamte Branche an diesen halten; das vorgebrachte Argument gilt also nicht und zeugt lediglich von mangelndem Respekt gegenüber jenen, deren Leistungen anderen Firmen großzügig abgerechnet werden. Mittlerweile versucht die Gemeinde Grevenmacher ihr Reinigungspersonal zu privatisieren, was ein Verstoß gegen Artikel 41 des Staatsbeamten-Kollektivvertrages ist, der Privatisierungen nur im Einverständnis mit den Gewerkschaften erlaubt. Der respektlose Umgang mit den Putzfrauen scheint Schule zu machen, jedenfalls solange die Chefs nicht selbst putzen müssen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können