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Hilfe oder Verbrechen?

Hilfe oder Verbrechen?
(Oliver Berg)

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Gerade einmal 15 Patienten haben in den letzten zwei Jahren hierzulande ihrem Leben vorsätzlich ein Ende gesetzt, indem sie sich im ultimativen Zustand ihrer Krankheit einer Verlängerung ihres Lebens widersetzten und einen Arzt um Hilfe beim Sterben baten. Das sind nur 0,00003 Prozent unserer Bevölkerung. Sie haben diese Bitte ganz bewusst ausgesprochen. Der Arzt hatte die Wahl, dieser nachzukommen oder nicht. 700 weitere Menschen haben den Wunsch nach Euthanasie niedergeschrieben.

Claude Wolf cwolf@tageblatt.lu

Seit 2009 ist Luxemburg eines der wenigen Länder in Europa, die todkranken, schwer leidenden Menschen dieses Zugeständnis machen und gleichzeitig den Ärzten erlauben, der Bitte ihrer Patienten nachzukommen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Die Frage, ob die bewusste Verkürzung schweren Leidens ein Verbrechen ist oder ob diese Geste als Liebesbeweis und Zeichen des Respekts vor der Würde des Menschen betrachtet werden sollte, beantwortet das Gesetz natürlich nicht. Jeder muss deshalb für sich oder für seine Lieben selbst entscheiden dürfen, ob er aktive Hilfe zum Sterben will oder auf palliative Medizin zurückgreift. Das gilt auch für die Mediziner. Beide Standpunkte sind gleichermaßen respektabel. Mit seinem Gewissen ist ohnehin jeder allein.