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Der Zensur ein Ende setzen

Der Zensur ein Ende setzen

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Gesetz soll Archivwesen regulieren.

Die zentrale Aufgabe jedes Nationalarchivs ist es, die politische Geschichte eines Landes aufzubewahren und zu hinterfragen. Letzteres war in Luxemburg bisher nur beschränkt möglich.

Damien Valvasori dvalvasori@tageblatt.lu

Mit dem aktuellen Kulturinstitutsgesetz sind der Zensur nämlich Tor und Tür geöffnet. Staatliche Verwaltungen können störende Dokumente einfach verschließen oder sogar vernichten, weil dieses Gesetz die öffentlichen Verwaltungen nicht dazu zwingt, historisch wertvolle Dokumente an das Nationalarchiv abzugeben. Unter diesen Umständen ist eine öffentliche Aufarbeitung der Geschichte des Großherzogtums nur schwer möglich. Dies ist ein Zustand, der in Frankreich oder in Deutschland undenkbar wäre. In der Bundesrepublik entscheidet das Archivgesetz über die „Archivwürdigkeit“ eines Dokuments und kann somit Verwaltungen zwingen, bestimmte Dokumente abzugeben. Auch in Frankreich müssen öffentliche Behörden ihre eigenen archivierten Dokumente an das Archiv des jeweiligen Départements weiterleiten. Dass das Archivwesen nun einen umfassenden gesetzlichen Rahmen erhalten soll, ist demnach längst überfällig.

Der gestern (04.11.2015) vorgestellte Gesetzesentwurf, der die Inhaber von öffentlichem Archivmaterial dazu verpflichtet, dieses dem Nationalarchiv zu unterbreiten, ist ein später, aber wichtiger Schritt, um dem skandalösen Umgang mit unserer Geschichte ein Ende zu setzen.

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