Es ist eine langjährige Forderung einer Reihe von Vereinigungen, dass Gewaltanwendung gegen Menschen (in vielen Fällen handelt es sich um häusliche Gewalt gegen Frauen) einfacher und effizienter dokumentiert wird.
Geht das Opfer zwecks Anzeigenerstattung zur Polizei, wird es dort von den hausinternen Experten untersucht und das Problem der Dokumentierung der Verletzungen stellt sich nicht.
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Möchte das Opfer allerdings (noch) keine Anzeige erstatten, vielleicht in der Hoffnung, dass sich die Beziehung noch einrenkt, dass die Tat ein einmaliger Ausrutscher war oder aus anderen Gründen, kann die Opferambulanz dennoch künftig kostenlos genutzt werden: Die dokumentierten Verletzungen können immerhin auch Jahre später (bis zu zehn Jahre) noch als Beweis vor Gericht angeführt werden.
Es ist allerdings nicht immer ein leichtes Unterfangen für die Rechtsmediziner, die Gewalt quasi „après coup“ festzustellen.
Wir wollen aus naheliegenden Gründen hier nicht unbedingt wiedergeben, was uns der erfahrene Rechtsmediziner Dr. Andreas Schuff zu diesem Thema erläuterte. Nicht jede Art von Schlägen ist jedenfalls gerichtsmedizinisch nachweisbar und auch die Unterscheidung zwischen selbst zugefügten Verletzungen und Fremdeinwirkung ist nicht in allen Fällen klar. Auch psychische Gewalt ist kaum gerichtsmedizinisch nachweisbar. Dennoch ist die Ambulanz ein Fortschritt.
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