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Problemverlagerung

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Spitalplan auf neuen Wegen.

Dem Staatsrat sei Dank. Statt weiterhin per großherzogliches Reglement einen juristisch auf wackligen Füßen stehenden Spitalplan – die Krankenhäuser haben zurzeit nicht einmal eine Betriebszulassung – zu erstellen, kommt nun ein neues Gesetz. Und es ist doch erfrischend anders, als aufgrund der ganzen Diskussionen der letzten Jahre erwartet werden durfte.
Dass dabei der Bürger, sprich der Patient, im Mittelpunkt steht, klingt glaubwürdig. Vorbei die leidige Diskussion um eine Konzentration der Pädiatrie und der Geburtshilfe im Zentrum. Stattdessen die Möglichkeit von nicht-intensiven Behandlungen von Kindern in allen Landesregionen.

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Vorbei auch die sich endlos windenden Debatten um die Verringerung der Bettenzahl, wie sie eigentlich mit einem Abbau der Akutbetten von 2.312 auf 2.093 noch für den 1. Januar 2017 vorgesehen war. Dass dennoch an einem Ausbau der ambulanten Eingriffe festgehalten wird, der vorher das Argument für den Abbau liefern sollte, dürfte jedoch auf Kritik stoßen. Denn je mehr Patienten in einer Tagesklinik behandelt werden und somit keinen Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen, umso mehr Pflege wird für die zuständigen Hilfsnetze nach den Eingriffen beim Patienten zu Hause anfallen. Und die sind bereits jetzt überlastet. Die hier angekündigten Einsparungen sind lediglich eine Problemverlagerung.